Kontrollen in der Stuttgarter Altstadt Verbotene Tanzflächen: Stadt schreitet ein

Das Leonhardsviertel in Stuttgart: Hier kontrollierten Polizeibeamte am Wochenende in vier Betrieben. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Das Ordnungsamt hat am Wochenende in zwei Bars im Stuttgarter Leonhardsviertel durchgegriffen: Es sollen dort Räume anders genutzt worden sein, als es in der Konzession steht.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Wo eben noch Gäste munter das Tanzbein geschwungen haben, standen plötzlich Polizeibeamte und Kontrolleure der städtischen Gaststättenbehörde und ließen die Musik leiser drehen. So geschehen am Wochenende in der Stuttgarter Altstadt, dem Leonhardsviertel. Die Stadt sei eingeschritten, weil das Ordnungsamt Hinweise erhalten hatte, dass die Betriebe sich nicht an ihre Konzession halten würden – die das Tanzen nicht einschloss.

 

Bei zwei von vier überprüften Betrieben bestätigt sich der Verdacht

Die Kontrolleure gingen in vier Betriebe, alle vier mit Konzessionen als Schank- und Speiselokal, erläutert Sven Matis, der Sprecher der Stadt. Die Namen der Lokale teilte die Stadt nicht mit.

Federführend sei die Gaststättenbehörde gewesen, die zum Ordnungsamt gehört. Die Polizei sei zur Unterstützung dabei gewesen. „Es bestand der Verdacht, dass die Bars und Kneipen in Form eines Tanzlokals betrieben werden, obwohl dafür nicht die baulichen und rechtlichen Voraussetzungen vorhanden seien“, sagt Matis. Das Ziel sei gewesen zu sehen, ob sich alle an ihre Genehmigungen halten oder nicht. Bei allen vier habe der Verdacht bestanden, dass sie über das zulässige Maß hinaus Angebote machen, die „nicht zulässig und zum Teil brandgefährlich“ seien.

In zwei der vier Fälle habe sich der Verdacht bestätigt: Die Musik sei viel zu laut gewesen. Es sei in Räumen mit sehr beengten Verhältnissen getanzt worden. In einem Raum, in dem geraucht werden durfte, war eine Art Kunstfell an der Wand befestigt, das eine Brandgefahr darstellte.

Die Mitarbeitenden des Ordnungsamts hätten in der Nacht „die Auswüchse zurückgeschnitten“. Das heißt, die Musik musste heruntergedreht werden und es wurde ein Einlassstopp verfügt. Außerdem seien nicht genehmigte Räume geleert und deren weitere Nutzung untersagt worden, sagt der Sprecher der Stadt.

Im Nachtleben machte in Windeseile das Gerücht die Runde, die beiden Läden seien ganz geschlossen worden. Das stimme nicht. Der Betrieb habe weiterlaufen dürfen, aber eben nur so, wie es erlaubt sei. Nun werde im Rathaus geprüft, ob Bußgelder fällig werden.

Nur mit der richtigen Konzession darf man die Gäste tanzen lassen

Im Vorfeld hatte die Stadt „eine ganze Reihe von Anwohnerbeschwerden“ über die Lautstärke erreicht. Das sei ein Anlass für die Kontrollaktion am Wochenende gewesen. In Kneipen und Bars dürfe Musik nur vergleichsweise leise im Hintergrund laufen. Auch die Anforderungen an die Sicherheitsvorkehrungen sind andere als in Clubs oder Discos mit Tanzbetrieb.

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