Es ist nur ein Konzeptpapier der CDU, doch der Beamtenbund Baden-Württemberg lehnt den Vorstoß ab. In der SPD freut man sich darüber und will sofort verhandeln.

Stuttgart - Beamte, die im Jahr 2030 jünger als 30 sind, sollen in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einbezogen werden. So steht es in einem Konzept des Fachausschusses für Soziales der CDU. Während die SPD und die Linkspartei den Vorstoß begrüßen, lehnt ihn der Beamtenbund Baden-Württembergs ab. Der Emmendinger CDU-Abgeordnete Peter Weiß betont, dass es sich um eine „Arbeitsvorlage von Referenten“ handele, über die der Ausschuss noch nicht abschließend beraten habe.

 

Unter der Überschrift „Wir wollen eine funktionierende Rente für alle“ weist das Konzept darauf hin, dass es heute für Selbstständige, Berufe mit eigenen Versorgungswerken und Politiker verschiedene, von der GRV unabhängige Alters-Sicherungssysteme gebe: „Die Rentensysteme jenseits der GRV werden von der Bevölkerung als Privilegien betrachtet, an denen sie nicht teilnehmen können.“ Deshalb sei es für die CDU „vorstellbar“, die GRV in eine Erwerbstätigenversicherung weiterzuentwickeln: „Dabei wollen wir als ersten Schritt ab 2030 die Personen unter 30 Jahren, die als Beamte, Selbstständige oder Politiker tätig sind bzw. werden, in die GRV integrieren. Alle, die älter sind, bleiben in ihren bisherigen Versorgungswerken.“ Die Nettogehälter der Beamten dürften im Zuge der Einbeziehung in die GRV nicht sinken. Hintergrund: Wären die Beamten in der GRV, müssten sie – genau wie Arbeitnehmer - aus ihrem Einkommen Beiträge an die Rentenkasse abführen.

Lob von der SPD

Lob für den Vorstoß aus den Reihen der CDU kommt vom Tübinger SPD-Bundestagsabgeordneten Martin Rosemann: „Die SPD ist schon seit Langem für eine Erwerbstätigenversicherung, in die alle Beschäftigten solidarisch einzahlen. Wenn die CDU das jetzt auch will, können wir sofort darüber verhandeln“. Aus Sicht des Linken-Bundestagsabgeordneten Matthias Birkwald ist der Vorschlag richtig, aber nicht ehrgeizig genug: „Ich begrüße das erstmalige und klare Bekenntnis aus Kreisen der CDU zu einer Erwerbstätigenversicherung (…). Es zeugt aber nicht von Entschlossenheit, wenn man damit erst 2030 beginnen will.“ Bis 2050 durchlebe Deutschland einen starken demografischen Wandel. Um ihn bewältigen zu können, müssten Beamte und Erwerbstätige mit hohen Einkommen deutlich eher als 2030 in die Rentenkasse einzahlen.

Keine Gleichstellung von Beamten und Rentnern

Kai Rosenberger, der Landesvorsitzende des Beamtenbunds/Tarifunion von Baden-Württemberg, betont, dass es theoretisch natürlich möglich sei, neu einzustellende Beamte in die GRV einzubeziehen. Davon bleibe aber der im Grundgesetz niedergelegte „Alimentationsgrundsatz“ unberührt. Er besagt, dass der Dienstherr Beamten amtsangemessene Bezüge und Pensionen gewähren muss.

„Niemand darf ernsthaft glauben“, so Rosenberger, „die Beamten mit einer Integrierung in die gesetzliche Rentenversicherung den Rentnern gleichstellen zu können.“ Die Integration in die GRV spare auch kein Geld. Rosenberger erklärt, dass der Dienstherr für die Beamten im Fall der Integration in die GRV eine „adäquate Zusatzversorgung in Form einer betrieblichen Altersvorsorge“ aufbauen müsse.