Mit leisen Tönen soll das Herz der Stadt befriedet werden: Das Pop-Büro darf den Kleinen Schlossplatz bespielen, während das Club Kollektiv eine Absage erhalten hat. Das sind die Gründe und Bemühungen der Stadt, sowie der Kulturschaffenden.

Kultur: Kathrin Waldow (kaw)

Stuttgart - Kurz nachdem das Club Kollektiv eine Absage für eine Open-Air-Bespielung des Kleinen Schlossplatzes in Stuttgart erhalten hatte, wurde bekannt, dass das Pop-Büro dort unter dem Titel „Eine Kleine Abendmusik“ Konzerte und Kulturveranstaltungen plant. Wird bei der Betrachtung des Pop-Büros und dem Club Kollektiv mit zweierlei Maß gemessen? Das Pop-Büro wird öffentlich finanziert, es ist ein Angebot der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart und der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH mit Unterstützung des Stuttgarter Kulturamtes.