Der Streit um die Vergabe des Strom- und Gasnetzes in Süßen ist in die nächste Runde gegangen. Das Oberlandesgericht Stuttgart urteilt am 5. Januar – falls sich die EVF und die Stadt Süßen nicht vorher verständigen.

Region: Andreas Pflüger (eas)

Süßen - Der seit gut vier Jahren andauernde Streit um das Gas- und Stromnetz zwischen der Stadt Süßen und der Energieversorgung Filstal (EVF) ist am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) fortgesetzt worden. Eine Entscheidung darüber, ob die Konzessionen, wie vom Gemeinderat beschlossen, beim Strom an die Gesellschaft Suenergie und beim Gas an die Netze BW vergeben werden dürfen, ist dabei zwar nicht gefallen. Es könnte aber durchaus sein, dass der Konflikt beendet wird, ehe in der Hauptsache des Verfahrens wirklich entschieden werden muss. Zumindest appellierten die Stuttgarter Richter an beide Seiten, sich nach Möglichkeit bis zum 5. Januar auf eine Lösung zu verständigen.

 

Ob das gelingt, steht zwar noch in den Sternen. Aussichtslos scheint eine solche Einigung aber zumindest nicht mehr zu sein, was auch daran liegen könnte, dass das OLG eine etwas andere Meinung vertritt als in der Vorinstanz das Landgericht Stuttgart. Konkret geht es im laufenden Verfahren, ohnehin „nur“ um eine einstweilige Verfügung, die von der EVF gegen die Unterzeichnung der entsprechenden Verträge erwirkt worden war. Die EVF, die das Gasnetz bisher betreibt, hatte sich ebenfalls für beide Konzessionen beworben hat, war aber leer ausgegangen.

Den Tenor der Verhandlung beurteilen die Streitparteien ähnlich

Damit zeigte sich der Energieversorger nicht einverstanden, klagte und bekam bereits zweimal Recht. Die Stadt wiederum bleibt bei ihrer Ansicht – und zog vors OLG. Der 2. Zivilsenat deutete jetzt in der mündlichen Verhandlung an, dass er den Urteilsspruch der Landgerichts-Kollegen wohl nicht uneingeschränkt teilt. Beim Gasnetz, so der Tenor während der rund zweistündigen Beratungen, könne der Argumentation der EVF zwar gefolgt werden, bei der Stromkonzession könne die Sachlage allerdings auch etwas anders bewertet werden.

Die beiden Streitparteien interpretierten – was in solchen mitnichten immer der Fall ist – die Situation nach der Verhandlung genauso. Süßens Bürgermeister Marc Kersting und der EVF-Geschäftsführer Martin Bernhart betonten unisono, „dass es beim Gas in die eine und beim Strom in die andere Richtung gehen könnte“. Kersting sieht die Suenergie – von der 60 Prozent der Stadt und 40 Prozent der EnBW gehören – jedenfalls als „nicht belastet“ an, womit auch der bei der Vergabe relevante und von der EVF kritisierte Kriterienkatalog kein Problem darstelle. Bernhart wiederum erklärte, „dass es beim letzten Mal eindeutiger war“.

Beide Seiten wollen jetzt die möglichen Optionen prüfen

Wie nun weiter vorgegangen wird und ob es in der Hauptsache überhaupt noch einer Entscheidung bedarf, wollen beide Seiten prüfen. Der EVF-Geschäftsführer wird mit seinem Aufsichtsrat bereits in einer turnusgemäßen Sitzung am nächsten Montag über das Thema sprechen. „Wir gehen die verschiedenen Optionen durch und schauen dann, ob es möglich ist, ohne ein Urteil auszukommen“, sagte er. Dass dabei kartellrechtliche und andere Vorgaben berücksichtigt werden müssten, stehe allerdings außer Frage, ergänzte er.

Der Süßener Rathauschef schließt ebenfalls nicht aus, „dass es zumindest vor dem Hauptverfahren eine Einigung gibt“. Man werde mit dem Anwalt reden und versuchen, je nach Ergebnis dieses Gesprächs, zusammenzufinden. „Ob das schon bis zum 5. Januar klappt, kann ich aber nicht versprechen“, ergänzte er. Martin Bernhart schlägt, der Weihnachtszeit entsprechend, ebenfalls versöhnliche Töne an: „Unser Ziel war und ist es nicht, die Streitigkeiten um der Streitigkeiten willen auszutragen, sondern mit der Absicht etwas zu verändern.“ Sei das nicht möglich, könne der Zwist auch beigelegt werden.