Will Detlev Zander nach wie vor die evangelische Brüdergemeinde Korntal auf 1,1 Millionen Euro verklagen, muss er die Kosten von knapp 50 000 Euro für das Gerichtsverfahren allein schultern. Denn das Gericht hat ihm endgültig die Prozesskostenhilfe verweigert. Den 53-Jährigen ficht das nicht an. Er kündigte an, die Summe durch private Geldgeber aufbringen zu wollen.

Korntal-Münchingen - Will Detlev Zander nach wie vor die evangelische Brüdergemeinde Korntal auf 1,1 Millionen Euro verklagen, muss er die Kosten von knapp 50 000 Euro für das Gerichtsverfahren allein schultern. Denn das Gericht hat ihm endgültig die Prozesskostenhilfe verweigert. Den 53-Jährigen ficht das nicht an. Er kündigte an, die Summe durch private Geldgeber aufbringen zu wollen.

 

Der Korntaler Peter Meincke von der Opferhilfe Korntal wird ihm weiterhin in organisatorischen Dingen zur Seite stehen – auch aus Verärgerung über die Haltung der Brüdergemeinde: „Der christliche Heimträger ist juristisch nicht in der Pflicht. Aber kann ihm als christlicher Träger das Schicksal der Leute egal sein?“ Er hinterfragt, ob diese Haltung eines christlichen Trägers würdig ist und stellt fest: „Die Brüdergemeinde wird eingeholt von ihren eigenen Ansprüchen.“

Ganz gleich, was Zander nun macht – er und andere ehemalige Heimkinder haben inzwischen auch ohne Zutun eine größere Öffentlichkeit in dem pietistisch geprägten Korntal bekommen. Vor wenigen Tagen berichtete nämlich das evangelische Gemeindeblatt ausführlich über die im Raum stehenden Vorwürfe. Die Kirchenzeitung der evangelischen Landeskirche Württembergs schildert darin auch die Bemühungen einer Aufarbeitung der Historie.

Daran hält die evangelische Brüdergemeinde fest. „Zu einer fundierten unabhängigen Aufarbeitung gibt es keine Alternative“, sagt der weltliche Vorsteher, Klaus Andersen. Anders als Zander, der sich enttäuscht zeigte, beschreibt Andersen den Verlauf des zweiten Treffens mit der Wissenschaftlerin Mechthild Wolff vor knapp einer Woche. Man habe „gut und lösungsorientiert“ gearbeitet. Gleichwohl sei die „Wegstrecke nur minimal kleiner geworden“, die bis zum eigentlichen Beginn der Aufarbeitung zurückgelegt werden müsse. „Wir sind noch in den Sondierungsgesprächen“, betont er. „Alle Beteiligten wisse nicht, wie es ausgeht“.

Die evangelische Landeskirche Württemberg wird diese Aufarbeitung verfolgen. Auch sie hatte auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts zur Prozesskostenhilfe gewartet. „Die Gerichtsentscheidung nehmen wir zur Kenntnis. Wichtig ist, dass der umfassende Aufarbeitungsprozess auf einem guten Weg ist. Dabei wird ja auch nach Wegen gesucht, wie geschehenes Unrecht an Heimkindern – so weit das überhaupt geht – wieder gut gemacht werden kann“, sagt der Sprecher der Landeskirche, Oliver Hoesch.