Als einsamer Huper fernab aller Korsos sollte außer Hörweite der Polizei gelärmt werden. Sonst wird das als Foulspiel gewertet.

Kornwestheim - Bleifußballfreunde aufgepasst! Sollten am Freitagabend Jogis elf Freunde die Torbilanzfälscher aus Griechenland bezwingen, dann ist Vorsicht angebracht. Selbstverständlich ist es vom Grundgesetz abgesichert, wenn Menschen, die auch vor Freude trunken sind, mit ihren Blechkisten die Straßen verstopfen, mit Fahnen arglose Fußgänger verletzen und mit Vuvuzelas und Hupen die Trommelfelle krachen lassen. Der gemeine Fan sollte aber aufpassen, dass es ihm nicht geht, wie einem 20-Jährigen, der in Pattonville mit seinen Freunden nach dem Spiel gegen die Dänen seine Freude über den Sieg spontan hinaushupen und hinausgrölen musste.

 

Leider war es schon spät, und um sein Auto herum war von Korsos keine Spur mehr. Eine Kornwestheimer Polizeistreife verbat sich das Nachtröten und bat ihn, seine Freude stiller zu zelebrieren. Vielleicht war er schon halb taub, jedenfalls hörte er nicht darauf und musste zehn Euro zahlen. Wer also nach dem Griechenlandspiel mit dem Auto freudig hupend, aber mutterseelenallein herumkurvt, der meide alles Blau-Weiße am Straßenrand. Es könnten Polizisten sein. Oder noch schlimmer: griechische Fans.