Nach der verlorenen Berufungsverhandlung vor dem Mannheimer Verwaltungsgerichtshof will die Stuttgarter Bürgermeisterin Isabel Fezer Rechtsfragen um den Anspruch auf einen Kitaplatz und die Erstattung von Mehrkosten für eine teurere Privatkrippe höchstrichterlich klären lassen.

Stuttgart - Die Stadt Stuttgart akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim nicht und will der Familie eines kleinen Buben keine Mehrkosten für eine teurere Privatkita erstatten. Kurz vor Ablauf der Frist am kommenden Montag habe man sich entschieden, mit einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Mannheimer Urteil vom 8. Dezember 2016 (AZ: 12 S 1782/15) vorzugehen, sagte Bürgermeisterin Isabel Fezer auf Anfrage. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils, das ja keineswegs nur Stuttgart betreffe, wolle man eine höchstrichterliche Entscheidung herbeiführen, erklärte sie.

 

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Der VGH hatte entschieden, dass die Stadt Stuttgart dem inzwischen vierjährigen Lukas (Name geändert) die Mehrkosten erstatten muss, die seine Eltern für den selbst beschafften Betreuungsplatz in einer teureren Privatkrippe aufbringen mussten. Die Stadt konnte dem Kind 2013 und 2014 keinen Platz in einer städtischen Tageseinrichtung geben. Es geht um eine Erstattung von 5290 Euro. Die Stadt hatte bereits den Prozess vor dem Stuttgarter Verwaltungsgerichts am 28. November 2014 verloren.

Die Stadt pocht auf ihre Kriterien

Der VGH sieht die Stadt in der Pflicht, den Rechtsanspruch von ein- und zweijährigen Krippenkindern dergestalt zu erfüllen, dass diese den Familien auch einen Betreuungsplatz beschafft – auch wenn beim städtischen Träger alle Plätze belegt sind und es lange Wartelisten gibt. Die Stadt teile diese Rechtsauffassung nicht, betonte Fezer, zumal sie keinen Zugriff auf die Vergabe von Plätzen bei anderen Trägern habe. Es könne bei der Vergabe doch nicht sein, dass Kinder, deren Eltern vor Gericht ziehen, Vorrang hätten vor Kindern, die nach den Vergaberegeln der Stadt als Erste versorgt werden müssten, beispielsweise Kinder von Alleinerziehenden, argumentiert die Bürgermeisterin. Und die Vergabekriterien wolle man nicht ändern, betonte sie.

Rund 2500 Kinder auf Warteliste

Am Donnerstag hat der zwölfte VGH-Senat einen weiteren Fall aus Stuttgart verhandelt. Auch die Eltern der kleinen Ella hatten bereits vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht erfolgreich auf die Erstattung der Mehrkosten für eine teurere Privatkita geklagt, weil sie von städtischen Einrichtungen nur Absagen kassiert hatten. In diesem Fall ging es um Kosten in Höhe von 12 402 Euro. Das schriftliche Urteil der Mannheimer Richter steht noch aus.

In Stuttgart stehen derzeit 2595 ein- und zweijährige Kinder auf der Warteliste für einen Betreuungsplatz, 412 Familien haben einen Rechtsanspruch geltend gemacht, 38 Klagen laufen noch, und 85 Eltern haben Antrag auf Kostenerstattung für eine teurere Privatkita gestellt.