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Die Kommunen in der Region gehen höchst unterschiedlich mit dem Elektromobilitätsgesetz um. Stuttgart beispielsweise macht es ähnlich wie Ludwigsburg, verzichtet aber darauf, fürs kostenlose Parken zusätzliche Schilder aufzustellen. Die Hoffnung ist, dass die Regelung irgendwann allen Haltern von E-Autos und Hybriden bekannt ist.

 

Vergleich –
In vielen kleineren Gemeinden findet das Gesetz keine Anwendung, weil dort sowieso zahlreiche kostenlose Parkflächen vorhanden sind. In Böblingen wiederum wird zwar das Gesetz nicht angewandt, aber E-Autos dürfen dort trotzdem umsonst parken – wenn die Halter einen speziellen Parkausweis besitzen. Allerdings geht die Stadt pragmatisch vor. „Wer den Ausweis nicht hat, muss trotzdem nicht mit einem Bußgeld rechnen“, versichert das Rathaus. Die Kontrolleure würden erkennen, ob es sich um ein E-Auto handelt oder nicht – und gegebenenfalls auf den Strafzettel verzichten. Fahrer von Hybridfahrzeugen müssen in Böblingen weiterhin für Parkplätze zahlen. (tim)