Der CSU-Innenminister und seine liberale Justizkollegin müssen beim Thema Vorratsdatenspeicherung ein Machtwort der Kanzlerin fürchten.

Berlin - Im Streit über die Vorratsdatenspeicherung läuft der Bundesregierung die Zeit davon. Auch am Mittwoch zeichnete sich keine Einigung zwischen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ab. Von einem Routinetreffen am Mittwochabend wurde keine Lösung erwartet. Deutschland ist bei der Vorratsdatenspeicherung im Zugszwang. Eine EU-Richtlinie schreibt deren Einführung vor. Brüssel hat Berlin eine Frist bis 26. April gesetzt. Sollten sich bis dahin die Ressorts nicht einigen, droht ein Vertragsverletzungsverfahren. Das Bundesinnenministerium rechnet dann mit Strafzahlungen von 32,5 Millionen Euro im Jahr.

 

Regierungssprecher Steffen Seibert räumte ein, man befinde sich in einer „schwierigen Ressortabstimmung“. Die Kanzlerin lege großen Wert darauf, dass die Regierung sowohl den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, als auch den Anforderungen der EU-Richtlinie gerecht werde. Deutschland hatte die EU-Richtlinie zwar schon einmal in nationales Recht übertragen, im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz aber aus Datenschutzgründen gekippt. „Die Bundeskanzlerin wird das Ihre dazu beitragen, dass die Bundesregierung den Zustand erreicht, dass sie eine gemeinsame Position beziehen kann“, sagte Seibert. Damit deutete er an, dass Merkel notfalls ein Machtwort sprechen werde und von ihrer Weisungsbefugnis Gebrauch machen könnte.

Friedrich setzt sich für eine anlasslose Speicherung der Daten ein, Leutheusser-Schnarrenberger will ein weniger tief in die Privatsphäre eindringendes Instrument („Quick-Freeze-Verfahren“) durchsetzen. Hierbei würden die Daten nur anlassbezogen gespeichert. Dem Innenminister geht dies aber nicht weit genug. Es hat deshalb in dieser Woche umfangreiche Änderungswünsche angemeldet, die wiederum auf den Widerstand der Justizministerin stoßen. Der Sprecher Leutheusser-Schnarrenbergers nannte die Stellungnahme Friedrichs „bedauerlich“.