Notaufnahmen von Kliniken werden nach einer Studie durch Millionen Patienten mit leichten Erkrankungen verstopft. Das soll sich nach dem Willen der Ersatzkassen ändern.

Berlin/Stuttgart - Volle Flure und Warteräume, gestresste Pflegekräfte und Ärzte: Seit geraumer Zeit melden Kliniken vor allem in Ballungsgebieten kräftig steigende Fallzahlen in ihren Notaufnahmen. Die Krankenhäuser werden bundesweit regelrecht überrannt, sie sind aber letztlich weitgehend hilflos gegen den Massenansturm, der medizinisch nicht zu begründen ist. Per Gesetz sind sie nämlich verpflichtet, jeden Patienten anzuschauen, der bei ihnen anklopft. Es könnte schließlich sein, dass wirklich ein medizinischer Notfall vorliegt. Etwa ein Hinterwandinfarkt des Herzens, der sich durch Rückenschmerzen bemerkbar macht. Diesen nicht akut zu versorgen, wäre unterlassene Hilfeleistung und damit strafbar.

 

Dass etwas gehörig schief läuft in der medizinischen Notfallversorgung, durfte demnach bisher schon als bekannt gelten. Jetzt aber liegt dazu ein Gutachten des renommierten Aqua-Instituts vor, das in Sachen Qualitätssicherung im Gesundheitswesen zu den ersten Adressen im Land zählt. Fazit der Studie, die vom Verband der Ersatzkassen (VdEK) in Auftrag gegeben wurde: Zu viele Patienten nehmen in unkritischen Situationen die Notaufnahmen der Kliniken und die Rettungsdienste in Anspruch. Zum einen, weil die Zuständigkeiten in der ambulanten Notfallversorgung unklar zu sein scheinen; zum anderen, weil die Patienten eine bessere und schnellere Versorgung erwarten. „Es existiert häufig keine Steuerung der Patienten in die richtige Versorgungsstruktur“, urteilen die Autoren der Untersuchung.

Zentrale Anlaufstellen für Patienten

Um dem Problem zu begegnen, schlagen sie vor, flächendeckend sogenannte Portalpraxen an Kliniken einzurichten. Das sind zentrale Anlaufstellen, an die sich Patienten wenden können, die sich als Notfall vorstellen möchten. In den Praxen sollen sie dann auf die richtige Versorgungsschiene gesetzt werden – leichte Fälle müssen demnach beim Haus- oder Facharzt vorstellig werden, nur Fälle mit akutem Abklärungs- und Behandlungsbedarf bleiben im Krankenhaus. Sie gehen in eine dort vorzuhaltende Notdienstpraxis, die von den niedergelassenen Ärzten zu betreiben ist, oder über die Notambulanz der Klinik direkt in die stationäre Versorgung.

Ganz neu ist der Vorschlag, Portalpraxen in der Regie der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) einzurichten, nicht. Er findet sich zum Beispiel in der jüngsten Klinikreform der schwarz-roten Bundesregierung, die im vergangenen Jahr verabschiedet wurde. In Baden-Württemberg stieß der Vorschlag sogleich auf heftige Gegenwehr der Kassenärzte, was nicht verwundern kann. Sie haben ihre Hausaufgaben gemacht und in den vergangenen Jahren flächendeckend Portalpraxen eingerichtet, die, meist an Kliniken angesiedelt, den ambulanten Notdienst außerhalb der Sprechstundenzeiten der niedergelassenen Ärzte sicherstellen. Auch die AOK Baden-Württemberg sprach sich gegen den Vorstoß aus.

In Karlsruhe gibt es schon eine Portalpraxis

Würde der Vorschlag des Aqua-Instituts eins zu eins umgesetzt, müssten solche Portalpraxen nicht nur an wirklich jedem Krankenhaus aufgebaut werden; sie müssten auch tagsüber mit Kassenärzten besetzt werden, und zwar auf Kosten der KVen. Die wiederum pochen darauf, dass Patienten tagsüber wie eh und je ihren Hausarzt oder einen Facharzt aufsuchen sollten, wenn es sie zwickt. Für Notfälle gebe es dafür immer einen Termin, heißt es bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW).

Andererseits – die Dinge scheinen durchaus in Bewegung. Das Klinikum Karlsruhe hat im Februar eine hausärztliche Portalpraxis eingerichtet, im klinikeigenen Medizinischen Versorgungszentrum (wir berichteten). Dort arbeiten zwei Klinikärzte, die von der KVBW bezahlt werden. Es könnte ein Modell sein, das auch anderswo Schule macht.