Den privaten Krankenhausbetreibern warf Riegger „Rosinenpickerei“ vor. Sie würden sich lukrative Behandlungsfelder mit hohen Fallzahlen heraussuchen. In vielen Kliniken sei nach 19 Uhr kein Arzt mehr anwesend, Notfälle würden dann häufig an die kommunalen Kliniken weitergeleitet.

 

Richter Stauch sprach allerdings von einem außerordentlich komplexen Sachverhalt, der dem Gericht viel Kopfzerbrechen bereitet habe. Zudem seien die EU-Vorschriften im Gegensatz zum deutschen Wettbewerbsrecht sehr abstrakt formuliert. Schließlich müssten sie nicht nur zwischen Flensburg und Sonthofen gelten, sondern zwischen „Lappland und Malta“, sagte der Richter. Ein zum Vergleich herangezogenes Urteil des Bundesgerichtshofes über unzulässige Zuschüsse für den Flughafen Frankfurt-Hahn stufte Stauch als nicht relevant für den Fall ein. Im Unterschied zum Führen eines kommunalen Krankenhausen „gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zum Betreiben eines defizitären Flughafens“.

Noch viele strittige Fragen

Thomas Bublitz von den privaten Kliniken sieht noch viele rechtlich strittige Fragen. So sei in der Region um Calw die Grundversorgung durch 15 Krankenhäuser gewährleistet. Die Verluste der Kreisklinika entstünden nicht wegen des gesetzlichen Auftrages, sondern wegen ungenügender Betriebsführung. Seiner Ansicht nach weichen die Patienten auch auf andere Kliniken aus, weil sie in Calw und Nagold nicht immer zufrieden seien.