Die Einschnitte von Gesundheitsministerin Nina Warken könnten zu Nebenwirkungen für Familien in der Arbeitslosenversicherung führen – Ministerium drückt sich um Antwort.
Das Kabinett Merz soll am Mittwoch, 29. April, über die Gesundheitsreform abstimmen. Für Arbeitslose mit nicht berufstätigen Ehepartnern, für die Arbeitsagentur und für Unternehmer könnte das allerdings überraschende Folgen haben.
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Eines der besonders umstrittenen Elemente der geplanten Sozialkürzungen: die Abschaffung der beitragsfreien Familienversicherung für Ehepartner. Diese soll laut Entwurf begrenzt werden auf Partner mit Kindern bis zum vollendeten 7. Lebensjahr, mit pflegebedürftigen Angehörigen sowie im Rentenalter.
2,5 Prozent Kopfprämie für die Familienversicherung
„In anderen Fällen zahlen Mitglieder mit derzeit beitragsfrei mitversicherten Ehegatten künftig einen Beitragszuschlag in Höhe von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen“, heißt es im aktualisierten Entwurf der CDU-Gesundheitsministerin Nina Warken, der mittlerweile von Sozialverbänden und auch von Abgeordneten aus den eigenen Reihen attackiert wird.
Arbeitslosengeld könnte um 2,5 Prozent sinken
An dieser Stelle verbirgt sich eine vermeintlich unscheinbare Nebenwirkung: Was geschieht, wenn der hauptverdienende Partner arbeitslos wird? Müssen dann weiterhin 2,5 Prozent für die Krankenversicherung des nicht berufstätigen Ehepartners abgeführt werden – und wer kommt dafür auf?
Unsere Redaktion hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dazu befragt. Konkret: Ob die Arbeitsagentur die Kosten übernimmt oder ob durch die Reform faktisch eine Kürzung des Nettoarbeitslosengelds um2,5 Prozent droht, indem betroffene Familien diese Kosten selbst tragen.
Laumann (CDU): Ohne Familienversicherung auch Beamten-Beihilfe kürzen!
So ist es derzeit zum Beispiel schon in der Kombination aus PKV und freiwilliger GKV-Versicherung des Partners oder der Partnerin. Hier stellt sich potenziell dann die Frage der Gleichbehandlung und Inkasso-Pflicht in einer möglicherweise kostenpflichtigen Familienversicherung in neuer Form.
NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Lauman (CDU) hat zudem darauf hingewiesen, dass Beamte anders als gesetzlich Versicherte überhaupt nicht von Einschnitten für Familienangehörige betroffen wären. Er sieht darin eine weitere unfaire Privilegierung für Staatsdiener und fordert zum Ausgleich gegebenenfalls auch „wirkungsgleiche“ Eingriffe bei der Beihilfe.
„Die Bundesgesundheitsministerin hat ihre Vorschläge vorgelegt, darüber wird jetzt innerhalb der Bundesregierung gesprochen. Das Ergebnis dieser Gespräche bleibt abzuwarten“, reagiert eine BMAS-Sprecherin hingegen ausweichend auf die Presseanfrage zum Thema. Eine klare Aussage, wer die 2,5 Prozent im Falle von Arbeitslosigkeit in Familien tragen soll, blieb das Ministerium kurz vor dem Kabinettsbeschluss schuldig.
Familienversicherung belastet Arbeitsagentur
Klar ist indes, dass auch die Bundesagentur für Arbeit mit hunderten Millionen Euro belastet werden könnte, falls künftig verstärkt Kosten aus der Familienversicherung zu tragen sind – zusätzlich zu Bundesdarlehen in Milliardenhöhe, die das Haus von Andrea Nahles ohnehin schon jedes Jahr aufnehmen muss. Zuletzt waren es vier Milliarden Euro allein für 2026.
Kommen neue Aufgaben hinzu, dürften eine Beitragserhöhung und damit auch eine weitere Steigerung der Lohnnebenkosten unvermeidlich werden. Aktuell teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Satz von 2,6 Prozent in der Arbeitslosenversicherung paritätisch.
1,7 Millionen Menschen in der Familienversicherung
Scharfe Kritik gibt es inzwischen auch grundsätzlich an den geplanten Einschnitten in der beitragsfreien Mitversicherung. Betroffen wären etwa 1,7 Millionen Menschen, vor allem Frauen.
Der Sozialverband Deutschland kritisierte ein „Schleifen der beitragsfreien Familienversicherung“ als „fatales Signal“. Die IG Metall warnte vor „Leistungskürzungen, einseitigen Mehrbelastungen oder Beitragsanhebungen für Beschäftigte“. Selbst aus der CSU und von CDU-Arbeitnehmern sind aktuell sehr kritische Töne zu Warken zu hören.
Kurz vor dem 1. Mai darf man gespannt sein, inwieweit Merz-Jünger und Klingbeil-Sozis wirklich zum Frontalangriff auf die Errungschaften der Bundesrepublik blasen wollen. Gestritten wurde dabei auch um das ohnehin schon knappe Krankengeld für länger arbeitsunfähige Menschen.
Hinweis: Der Text wurde am 29. April aktualisiert, da die Bundesregierung für die Familienversicherung nun 2,5 Prozent statt 3,5 Prozent Aufschlag kassieren will.