Regionaldirektorin Jeannette Wopperer ist seit fast einem Jahr dienstunfähig – und aktuell spricht nichts dafür, dass sich das bald ändert. In dem schlanken Personalapparat des Regionalverbandes ist ihr Fehlen deutlich zu spüren. Wie es weitergehen soll, ist offen, denn die Rechtslage ist kompliziert.

Stuttgart - In wenigen Wochen, Anfang Dezember, wird die Regionaldirektorin Jeannette Wopperer ein ganzes Jahr krank geschrieben sein. Und im Moment spricht nichts dafür, dass sich daran etwas ändert: Die neue Krankmeldung, die dem Verband Region Stuttgart (VRS) dieser Tage zugeschickt worden ist, geht wieder über mehrere Wochen. Dem Vernehmen nach ist die 45-jährige Regionaldirektorin ernsthaft erkrankt; sie war wohl auch längere Zeit in stationärer Behandlung. Ihr Dienstvorgesetzter, der Regionalpräsident Thomas Bopp, vermeidet es deshalb, Druck aufzubauen: „Ich hoffe vor allem, dass Frau Wopperer wieder gesund wird“, sagt er.

 

Wopperer ist auf acht Jahre ins Amt gewählt

Allerdings hat der Verband auch ein großes Interesse daran, möglichst bald wieder eine Führungsperson an der Spitze zu haben. Bisher sind es die beiden Direktoren Jürgen Wurmthaler und Thomas Kiwitt, die Wopperers Aufgaben übernommen haben. In dem ohnehin schlanken Personalapparat des Regionalverbandes ist das Fehlen einer Führungskraft zu spüren. Thomas Bopp reagiert deshalb verschnupft, wenn er manchmal den Ausspruch zu hören bekommt, man sehe ja nach einem Jahr, dass es auch ohne Regionaldirektor gehe. Die Verwaltung werde nur durch außerordentliche Mehrarbeit aller Mitarbeiter am Laufen gehalten, so Thomas Bopp.

Das Problem: der Regionalverband ist nur beschränkt handlungsfähig. Da Jeannette Wopperer 2009 auf acht Jahre in das Amt der Regionaldirektorin gewählt worden ist, kann man sie nicht einfach versetzen. In Frage käme sowieso nur ein gleichwertiger Posten mit gleichwertigem Einkommen, und eine solche Stelle gibt es im Regionalverband nicht. Auch eine Vereinbarung über eine Abfindung kann der Verband nicht treffen, denn für Jeannette Wopperer geht es um Pensionsansprüche, die sie verständlicherweise nicht aufgibt und die sich auch nicht an den VRS, sondern an den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg richten.

Komplizierte Gesetzeslage

Thomas Bopp betont aber, dass er die Möglichkeiten, die ihm das Gesetz gebe, ausschöpfen wolle. Das kann nur bedeuten, dass er erneut einen Amtsarzt einschalten will. Bei einer ersten Prüfung im Frühjahr hatte der Arzt keine abschließende Beurteilung abgegeben. Das war nicht überraschend, denn letztlich geht es darum, ob Jeannette Wopperer dauerhaft nicht mehr ihrer Tätigkeit nachgehen kann; es geht also auch um ihre Zukunft. Nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz könnte der Verband dieses Mal den Arzt um die Auskunft bitten, ob in den nächsten sechs Monaten die „Aussicht auf Wiederherstellung voller Dienstfähigkeit“ besteht. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte Thomas Bopp als Dienstvorgesetzter Jeannette Wopperer in den Ruhestand versetzen und die Stelle ausschreiben. Dies wäre auch möglich, wenn der Arzt bescheinigt, dass die Regionaldirektorin auf Dauer dienstunfähig ist.

Da die gelernte Architektin Jeannette Wopperer bereits als Stadtplanerin bei der Stadt Lörrach, als Bürgermeisterin für Bauwesen in Worms und zuletzt zweieinhalb Jahre als Regionaldirektorin in Stuttgart tätig war, steht ihr eine Pension zu. Für ihre dreijährige Zeit als CDU-Landtagsabgeordnete in Mainz kann sie dagegen laut Auskunft des Landtags keine Ansprüche geltend machen. Das Gesetz ist kompliziert, aber vermutlich erhielte Wopperer etwa ein Drittel ihrer derzeitigen Bezüge als Ruhegehalt. Sollte sie später wieder im öffentlichen Dienst arbeiten, würde das Gehalt voll auf diese Pension angerechnet.

Es wird jedenfalls immer unwahrscheinlicher, dass die Regionaldirektorin in ihr Amt zurückkehrt. Denn zwischen Wopperer und dem VRS herrscht seit langem Funkstille; bereits früh hatte es in der Zusammenarbeit geknirscht. Rückblickend betrachtet, mag dabei die Erkrankung schon eine Rolle gespielt haben. An diese Konflikte erinnert heute niemand mehr. Auch die Fraktionen im Regionalparlament, die mehr oder weniger mit der Arbeit der Regionaldirektorin zufrieden waren, drängen nicht auf eine Lösung. „Die Gesundheit von Frau Wopperer ist wichtiger als alles andere“, sagt Thomas Bopp.

Bei Dienstunfähigkeit ist jeder Fall für sich zu betrachten

Dienstunfähigkeit
Es kommt nicht oft vor, dass Spitzenbeamte dienstunfähig werden. Vor allem lassen sich die Fälle kaum vergleichen; Pauschalierungen sind nicht zulässig.

Rickenbach
Der Bürgermeister von Rickenbach (Landkreis Waldshut), Norbert Moosmann (41), war 2007 gewählt worden; seit Juli 2010 war er fast durchgehend krank. Derzeit läuft sogar ein Prozess gegen ihn: Er soll im Juli 2011 einen Brandanschlag auf sich selbst vorgetäuscht haben, um höhere Ruhestandsbezügezu bekommen.

Pfronstetten
Großen Ärger gab es in Pfronstetten im Landkreis Reutlingen, wo Michael Waibel bis 2008 Bürgermeister war. Der damals 38-Jährige war ab Mai 2006 immer fast drei Monate krank, um sich dann kurzfristig gesund zu melden, bevor der Amtsarzt eingeschaltet wurde. Im März 2008 wurde er in den Ruhestand versetzt.

Mannheim
Der Leiter der Mannheimer Kunsthalle, Rolf Lauter, war 2007 wegen großer Differenzen abgesetzt und auf eine weniger exponierte Stelle im Kulturamt versetzt worden. Daraufhin meldete sich der damals 54-Jährige krank. Es kam zu einem Disziplinarverfahren gegen ihn. Im Juni 2009 schied Lauter als Mitarbeiter der Stadt aus. Im Gegenzug wurde das Verfahren eingestellt.

Weissach
Reinhard Riesch (54) hatte sich, wie er selbst sagte, mit dem Bürgermeisteramt in Weissach (Kreis Böblingen) zu viel zugemutet; er war 2006 lange in stationärer Behandlung. Nach neun Monaten der Krankheit verzichtete er auf das Amt und erhielt im Gegenzug einen Beratervertrag, um sozial abgesichert zu sein. Versorgungsansprüche hatte er nicht. In diesem Jahr trat der genesene Riesch als Kandidat bei der Bürgermeisterwahl in Steinenbronn an und holte 32,1 Prozent der abgegebenen Stimmen.