Ab Januar 2023 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch für Arbeitgeber Pflicht. Was das für Arbeitnehmer im neuen Jahr bedeutet, welche Ausnahmen es dennoch gibt und was Arbeitgeber tun müssen.

Nachdem der Starttermin für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Arbeitgeber mehrmals verschoben werden musste, ist sie ab 2023 nun Pflicht und löst somit die kleinen Zettel ab. Bisher müssen Arbeitnehmer bei Krankheit nach ihrem Arztbesuch die Krankschreibung in Papierform vorlegen oder mit der Post schicken. Damit soll im neuen Jahr nun Schluss sein, da die Pilotphase zum 31.12.2022 ausläuft.

 

Elektronische AU Bescheinigung: die eAU

Nun übermittelt der Arzt die Daten, die bisher auf dem Krankenschein zu finden waren, elektronisch an die Krankenkasse des Arbeitnehmers. Diese Regelung greift ab dem 1. Januar 2023 für alle Arztpraxen, die technisch dazu in der Lage sind, die Daten elektronisch zu übermitteln. Signiert wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch durch den elektronischen Arztausweis.

Im zweiten Schritt informieren Arbeitnehmende ihren Arbeitgeber über die vom Arzt festgestellte Arbeitsunfähigkeit. Daraufhin wendet sich der Arbeitgebende an die Krankenkasse des Arbeitnehmenden und kann die Daten elektronisch abrufen. Übermittelt bekommt er folgende Informationen:

  • Name des Arbeitnehmers
  • Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit
  • Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung
  • Datum der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
  • Ob eine Verbindung zu einem Arbeitsunfall vorliegt

Krankmeldung beim Arbeitgebenden vorlegen

Bisher waren Arbeitnehmende im Krankheitsfall verpflichtet, ihre Krankmeldung spätestens am dritten, in einigen Fällen auch am ersten Krankheitstag, vorzulegen. Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fällt diese Pflicht nun weg. Trotzdem sind Arbeitnehmende verpflichtet, innerhalb der Frist einen Arzt zu konsultieren und sich krankschreiben zu lassen. Weiterhin besteht außerdem die Meldepflicht gegenüber dem Arbeitgebenden.

Arbeitgebende können jedoch keine pauschalen Abrufe von eAU-Daten veranlassen. Sie können nur individuell für den betroffenen Arbeitnehmenden abgerufen werden.

Digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Papiernachweis bleibt trotzdem

Trotz der Einführung der digitalen Übermittlung aller wichtigen Daten, erhalten Arbeitnehmende zukünftig trotzdem ihre Krankschreibung in Papierversion. So sind sie abgesichert, sollte in der digitalen Übermittlung ein Fehler auftreten oder sollten sie gezwungen sein, die Bescheinigung als Beweismittel vorzulegen.

Nicht alle Krankmeldungen sind betroffen

Doch nicht in allen Fällen wird der AU Schein digitalisiert. Es bleiben einzelne Ausnahmen bestehen, bei denen weiterhin der Papierschein ausgehändigt wird. Dazu gehören:

  • Privat Krankenversicherte
  • Minijobs in Privathaushalten
  • In Zeiten von Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen
  • Feststellung der AU durch einen Arzt, welcher nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt.

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