Krankschreibungen wegen leichter Erkältungsbeschwerden bleiben bis Jahresende auch telefonisch und ohne Besuch einer Arztpraxis möglich. Grund dafür ist die weiter angespannte Corona-Lage.

Angesichts der weiter angespannten Corona-Lage bleiben Krankschreibungen wegen leichter Erkältungsbeschwerden bis Jahresende auch telefonisch und ohne Besuch einer Arztpraxis möglich. Die Sonderregelung wird nochmals um drei Monate bis 31. Dezember verlängert, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken am 16.09.2021 beschloss. Dies solle wegen der leichter übertragbaren Delta-Virusvariante und langsam voranschreitender Impfungen weiterhin helfen, Kontakte zu vermeiden und Infektionsrisiken zu minimieren.

 

Ablauf der telefonischen Krankschreibung

Wer sich per Telefon krankschreiben lassen will, sollte bei seinem Hausarzt anrufen und ihm die Beschwerden schildern. Der Arzt ist dazu angehalten, während des Gesprächs die Symptomatik abzufragen, um eine Ferndiagnose stellen zu können. Daraufhin entscheidet er über die Dauer der Krankschreibung. Falls die Patientendaten beim Arzt noch nicht vorliegen, müssen diese ebenfalls am Telefon übermittelt werden. Anschließend schickt der Arzt die Bescheingung per Post nach Hause. Die Portokosten werden den Praxen erstattet, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung in einer Pressemitteilung schreibt.

Wie lange kann man sich telefonisch krankschreiben lassen?

Telefonische Krankschreibungen sind bis zu sieben Tage möglich und können ebenfalls telefonisch für weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Ärztinnen und Ärzte müssen sich dafür durch „eingehende telefonische Befragung“ persönlich vom gesundheitlichen Zustand überzeugen.