Krawalle bei Eritrea-Festival in Stuttgart Warum die Randalierer kaum schnelle Konsequenzen befürchten müssen

Großaufgebot der Polizei in Stuttgart beim Eritrea-Festival. Foto: Andreas Rosar Fotoagentur-Stuttg/Andreas Rosar Fotoagentur-Stuttg

Politiker fordern gegenüber den Eritreern, die sich an den Ausschreitungen in Stuttgart beteiligt haben, ein hartes Vorgehen. Doch was ist überhaupt rechtlich möglich?

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Die Reaktionen nach den Ausschreitungen beim Eritrea-Festival in Stuttgart waren eindeutig: so geht es nicht. Die ganze Härte des Gesetzes, so die vielfach vorgebrachte Forderung, sollen die brutalen Schläger zu spüren bekommen. Aber was genau haben die gewalttätigen Demonstranten vom deutschen Strafrecht und Ausländerrecht zu erwarten?

 

Welche Straftaten könnten vorliegen?

Gegen die Verdächtigen wird wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs, schweren Landfriedensbruchs, tätlichen Angriffs, Sachbeschädigung und Körperverletzung sowie gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl ermittelt. In Gießen, wo es Anfang Juli dieses Jahres zu vergleichbaren Vorfällen kam, sind gegen die Eritreer am Ende 125 Strafanzeigen gestellt worden – ganz überwiegend wegen Landfriedensbruch und schwerem Landfriedensbruch.

Was ist Landfriedensbruch?

Wer auf einer Demonstration Flaschen wirft oder Schaufenster einschlägt, kann sich neben der Sachbeschädigung oder der Körperverletzung des Landfriedensbruchs strafbar machen. Es reicht auch, wenn man andere verbal dazu anstachelt. Was genau schwerer Landfriedensbruch ist legt das Gesetz nicht fest – es nennt aber Beispiele, die nicht abschließend sind. Dazu zählen das Mitführen von Waffen oder besonders große Schäden.

Welche Strafen drohen?

Beim Landfriedensbruch sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zu drei Jahren vor. Bei schwerem Landfriedensbruch eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Im ersten Prozess nach den Krawallen in der Stuttgarter Innenstadt vom Mai 2020 hat das Amtsgericht einen Jugendlichen zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Die Entscheidungen wurden in der nächsten Instanz in eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren umgewandelt.

Wie schnell ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

Das wird dauern. Von den 125 Strafanzeigen aus Gießen hat noch keine einzige die dortige Staatsanwaltschaft erreicht, die Polizei ist noch am ermitteln. Allerdings: In Gießen kam es nicht nur in diesem Jahr, sondern bereits im August 2022 zu vergleichbaren Vorfällen – und auch von den damaligen Gewalttätigkeiten sind noch nicht alle Vorfälle ausermittelt. Es sei viel Videomaterial zu sichten und den einzelnen Tatverdächtigen eine konkrete Beteiligung nachzuweisen sei kompliziert, heißt es aus Kreisen der Justiz. Zudem sind viele Beschuldigte nicht greifbar. Mehr als ein Jahr nach den Vorfällen von 2022 ist daher noch keine Tat angeklagt.

Sind die Eritreer zu Recht in Deutschland?

Eines vorab: Jeder Einzelfall kann anders beurteilt werden. In der Masse gehören Eritreer allerdings zu den Flüchtlingen, die aus einem Herkunftsstaat mit guter Bleibeperspektive ins Land kommen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat in diesem Jahr bisher 2662 Entscheidungen zu Eritrea getroffen. „Mehr als 70 Prozent bekommen einen Schutz gemäß dem Grundgesetz oder der Genfer Flüchtlingskonvention“, sagt dessen Sprecher Jochen Hövekenmeier. Weniger als zehn Prozent der Anträge seien abgelehnt worden.

Wovor schützt der Schutztitel?

Wer einen Schutztitel hat, wie die meisten Eritreer, der darf nicht abgeschoben werden. Wer als Flüchtling schwere Straftaten verübt, kann diesen Schutz aber verlieren. Der Schutzstatus kann aberkannt werden, wenn ein Flüchtling zu einer Gefängnisstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt wird – oder zu einer Gefängnisstrafe von mehr als einem Jahr bei bestimmten Gewaltdelikten.

Gibt es einen Abschiebestopp?

Nach Eritrea gibt es kein generelles Abschiebeverbot. Die Bundesländer können daher erst einmal eine Abschiebung anordnen. Allerdings muss das BAMF ein individuelles Abschiebeverbot aussprechen, wenn die Gefahr besteht, dass der Flüchtling bei Rückkehr in sein Herkunftsland dort menschenunwürdige Strafen zu erwarten hat. In Eritrea, von wo sich viele Männer vor dem sklavenähnlichen Militärdienst in Sicherheit gebracht haben, ist das oft der Fall.

Können straffällige Eritreer also nicht abgeschoben werden?

Doch. Bayern hat im November 2021 einen jungen Mann abgeschoben, der wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden war. Er hatte unter anderem eine Notärztin mit einer Whiskeyflasche schwer verletzt. Das BAMF hatte in diesem Fall kein Abschiebeverbot gesehen.

Unser Fazit für Stuttgart

Zumindest kurzfristig ist nicht damit zu rechnen, dass die auffällig gewordenen Eritreer mit ausländerrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen, schon gar nicht mit einer Abschiebung in ihr Heimatland. Ob und wann es zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommen wird ist fraglich.

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