Nicht die Profifußball-Vereine, sondern auch und vor allem die Krawallmacher werden künftig zur Kasse gebeten. Die Clubs haben nun die rechtliche Handhabe dafür. Aber was bedeutet das genau?

Karlsruhe - Fußballvereine können künftig Geldstrafen wegen Ausschreitungen an die randalierenden Fans weiterreichen. Dies entschied der Bundesgerichtshofs (BGH) am Donnerstag. Geklagt hatte der 1. FC Köln. Der Verein wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit einer Strafe von 50 000 Euro belegt und musste weitere 30 000 Euro in Gewalt-Prävention stecken, nachdem ein Anhänger im Februar 2014 bei einem Zweitliga-Heimspiel einen Knallkörper gezündet hatte. Für die anderen Proficlubs ein wegweisendes Urteil im Kampf um die Sicherheit in den Stadien.

 

Was bringt das Urteil den Clubs?

Die Vereine können jetzt zwar grundsätzlich Krawallmacher haftbar machen. Dazu müssen sie die Täter - in Zusammenarbeit mit den Sicherheitskräften und mit Hilfe von Videomaterial - aber erst mal ermitteln. Die Täter haben viele Tricks, um nicht enttarnt zu werden: Sie sind meist vermummt, verstecken sich schon mal hinter Choreographien, wechseln die Kleidung. Zudem bietet der Rauch von Bengalos eine perfekte Tarnung.