Ein 19-Jähriger muss nun doch nicht in Haft: Diesen Erfolg hat sein Anwalt in der zweiten Instanz erzielt. Der junge Mann hatte gestanden, in der Krawallnacht beteiligt gewesen zu sein.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Der Anwalt Marc Reschke ist erleichtert: In zweiter Instanz hat das Landgericht Stuttgart eine zweijährige Jugendstrafe mit Bewährung für seinen 19-jährigen Mandanten ausgesprochen, der an der Randale in der sogenannten Krawallnacht im vergangenen Sommer beteiligt gewesen war. Damit muss der junge Mann aus Schwäbisch Hall nun doch nicht ins Gefängnis. Dort hatte ihn der Richter des Amtsgerichts gesehen, der im Herbst eine Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren ohne Bewährung verhängt hatte. Bis zu der Verhandlung am Freitag, über die die „Bild“ zuerst berichtete, war der Haftbefehl gegen den 19-Jährigen außer Vollzug.