Ohrfeige für Porsches früheren Finanzchef: Holger Härter muss wegen Kreditbetrugs bei der Übernahmeschlacht mit VW mehr als eine halbe Millionen Euro Strafe zahlen. Vorbei ist der Wirtschaftskrimi für ihn damit aber mitnichten.

Stuttgart - „Keine bloße Bagatelle“: Porsches früherer Finanzchef Holger Härter ist wegen Kreditbetrugs zu einer Geldstrafe von insgesamt 630 000 Euro verurteilt worden. Das Stuttgarter Landgericht sah es als erwiesen an, dass Härter im Zuge der Übernahmeschlacht mit VW eine Bank falsch informiert hat.

 

Die Kammer sei zu dem Schluss gekommen, dass die Angaben für den Kredit nicht richtig gewesen seien, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung am Dienstag in Stuttgart. Auch ein mitangeklagter Manager bekam eine Geldstrafe. Härter will sich gegen das Urteil wehren - und Revision einlegen.

Die Verteidigung hatte ursprünglich auf Freispruch plädiert, während die Staatsanwaltschaft für Härter eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung gefordert hatte. Sie warf Härter vor, Zahlen geschönt zu haben, um an einen Kredit zu kommen. Konkret geht es in dem Fall um die Übernahmeschlacht zwischen der Porsche-Dachgesellschaft und Volkswagen.

Dabei war die französische Bank BNP Paribas im Frühjahr 2009 an der Anschlussfinanzierung eines 10-Milliarden-Euro-Kredits beteiligt. Das Kreditinstitut selbst fühlte sich zwar nicht geschädigt. Das sei für das Urteil aber nicht entscheidend gewesen, betonte der Vorsitzende Richter. „Unerheblich ist, ob sich die falschen Angaben tatsächlich ausgewirkt haben.“

Im Verfahren hatten Anklage und Verteidigung stets über den Zeitpunkt von Härters Kreditangaben gestritten. Als die umstrittenen Informationen eintrafen, habe die Bank ihre Entscheidung längst getroffen, hatte die Verteidigung argumentiert. Die Anklage sah das anders - ebenso wie das Gericht. Es bezeichnete die Angaben am Dienstag als „entscheidungserheblich“. Erst Härters schriftliche Erklärung habe der Bank „ein komplettes Bild“ ermöglicht, sagte der Vorsitzende Richter. Die fehlerhaften Summen seien damit sehr wohl strafrechtlich relevant.

Härter selbst wies die Vorwürfe am Dienstag erneut von sich

Auch unter zentralen betriebswirtschaftlichen Begriffen hätten Härter und die Banker dasselbe verstanden, befand das Gericht. Härter hatte das stets bestritten und sowohl den Bankern als auch der Staatsanwaltschaft Übersetzungsfehler vorgeworfen.

Die zahlreichen Fachbegriffe hätten allerdings - auch bei der Kammer - unnötig für Verwirrung gesorgt, sagte der Vorsitzende Richter. „Hätten wir damals gleich gesagt „Cash aus der Täsch“, dann wäre es für alle Beteiligten einfacher gewesen.“

Maßgeblich für die Vergabe des Kredits sei der künftige Geldbedarf gewesen, den Porsche für die Übernahme der restlichen Anteile an VW benötigt hätte - und den habe der Manager schlicht zu niedrig angesetzt, sagte der Vorsitzende Richter. Die falschen Angaben seien „keine bloße Bagatelle“ gewesen.

Härter selbst wies die Vorwürfe am Dienstag erneut von sich. „Viele Dinge, die heute in der Urteilsbegründung genannt wurden, sind nachweisbar falsch“, sagte er. Die gut einstündige Begründung der Kammer kritisierte er als oberflächlich und zu kurz. Gegen das Urteil will er Rechtsmittel einlegen.

Ob die Staatsanwaltschaft sich der Revision anschließt, ist indes noch offen. „Ich fand die Urteilsbegründung sehr substanziell, sie ging sehr ins Detail“, sagte der zuständige Staatsanwalt. Allerdings habe die Kammer in der rechtlichen Beurteilung in einigen Punkten andere Ansichten als die Anklagebehörde gehabt.

Juristischen Ärger ist Härter ohnehin nicht los: Er und sein damaliger Chef Wendelin Wiedeking müssen noch mit einem Prozess wegen Marktmanipulation rechnen. Die Anklage ist bereits erhoben.