Das Gesundheitsamt erhält viele Anrufe von reisewilligen Bürgern. Doch nicht für alle Fragen ist es zuständig.

Kreis Böblingen - Die Corona-Hotline des Gesundheitsamts ist keine Auskunftsstelle über die Einreisebestimmungen in andere Länder. Darauf weist das Landratsamt hin. „Muss ich einen PCR-Test machen, wenn ich in zwei Wochen mit dem Flugzeug nach Sarajevo fliege?“ – „Muss ich in Quarantäne, wenn ich nach Sardinien möchte?“ Fragen wie diese stellten Bürgerinnen und Bürger, die derzeit einen Urlaub planen, seit einigen Tagen vermehrt an die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes, heißt es in einer Pressemitteilung. Zwar gäben die Mitarbeiter des Landratsamtes selbstverständlich Auskunft über die Einreise- und Quarantänebestimmungen bei Einreise oder Rückreise nach Deutschland. Die Hotline biete jedoch keine Reiseberatung hinsichtlich der Einreisebestimmungen anderer Staaten.

 

Wer ins Ausland reisen möchte, möge die benötigten Informationen zum Beispiel in Reisebüros erfragen. Auch der Internetauftritt des Auswärtigen Amts stellt die aktuell gültigen, allgemeinen Reise- und Sicherheitshinweisen der Länder für deutsche Reisende detailliert dar. Informationen gibt es unter: www.auswaertiges-amt.de/reise-und-sicherheitshinweise. Ebenso bietet die Seite des ADAC gut aufbereitete Infos: www.adac.de/corona-einreiseverbote.