Wenn die Krankenhäuser nicht genügend Personal haben, will Roland Bernhard zu scharfen Mitteln greifen.

Kreis Böblingen - Der Böblinger Landrat Roland Bernhard lässt zurzeit von seinen Juristen prüfen, welche Vor- und Nachteile es hätte, wenn er im Kreis Böblingen den Katastrophenfall ausruft. „Ich will niemanden schalu machen“, sagte Bernhard am Mittwoch bei einer Pressekonferenz. „Aber wir müssen alle Instrumente in die Hand nehmen, die uns rechtlich zur Verfügung stehen.“

 

Pflegekräfte sollen sich melden

Im Katastrophenfall könne er Menschen verpflichten, in den Krankenhäusern zu arbeiten. Geschultes Fachpersonal ist nämlich der Flaschenhals, an dem sich bemisst, wie viele Corona-Patienten ein Krankenhaus aufnehmen kann. Der Klinikverbund hat, wie berichtet, dazu aufgerufen, dass sich Pflegekräfte melden, die im Ruhestand sind oder die Branche gewechselt haben. „Da sind wir aber auf Freiwilligkeit angewiesen“, sagte der Landrat. Das wäre anders, wenn im Kreis Böblingen der Katastrophenfall gilt.

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Bayern hat wegen des Coronavirus bereits den Katastrophenfall ausgerufen. In Baden-Württemberg sind dafür die Landräte zuständig, die das bei Naturkatastrophen tun können oder wenn „Leben oder Gesundheit vieler Menschen oder Tiere“ in ungewöhnlichem Maße gefährden sind. Paragraf 25 des Landeskatastrophenschutzgesetzes regelt, dass Bürger zur Mithilfe verpflichtet werden können. So können die Behörden Fahrzeuge, Werkzeug, Anlagen und Geräte von Bürgern „in Anspruch“ nehmen und Eigentumsbesitzer müssen dulden, dass Einsatzkräfte ihre Grundstücke, Bauwerke oder Schiffe betreten und benutzen.

„Möglichst einheitlich vorgehen“

Und die Behörden können jeden über 16 Jahre alten Bürger verpflichten, bei der Bekämpfung von Katastrophen Hilfe zu leisten. An das denkt Landrat Roland Bernhard, der damit die Kapazität der Kliniken aufstocken will – wenn dort Beatmungstechnik vorhanden ist, aber nicht genügend Personal. „Ich halte dazu Rücksprache mit meinen Kollegen“, sagte er. „Die Absprache ist die, möglichst einheitlich vorzugehen.“ Noch sei man im Kreis Böblingen nicht soweit. „Aber ich schließe nicht aus, dass wir dieses Instrument in die Hand nehmen müssen“, sagte er.