Die 73-Jährige aus Nufringen, die ihren Enkel getötet hatte, wird nicht hingerichtet. Ein Gericht in Florida schickt sie für 21 Jahre ins Gefängnis. Frühestens mit 89 Jahren könnte sie wieder auf freien Fuß kommen.

Apalachicola/Florida - Nach zweieinhalb Jahren Tauziehen zwischen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung ist es am vergangenen Montag plötzlich ganz schnell gegangen: Das Bezirksgericht in Apalachicola im US-Bundesstaat Florida verurteilte die 73 Jahre alte Marianne B. aus Nufringen zu einer Gefängnisstrafe von 21,5 Jahren. Die Frau hatte sich gleich am ersten Prozesstag schuldig bekannt, am 4. Januar 2010 ihren fünf Jahre alten Enkel Camden H. in der Badewanne eines Ferienhauses auf der Ferieninsel St. George ertränkt zu haben. Marianne B. nahm das Urteil emotionslos entgegen. Für die Nufringerin bedeutet dies praktisch lebenslänglich. Frühestens im Alter von 89 Jahren könnte sie nach derzeitigem US-Recht – unter Anrechnung der fast dreijährigen Untersuchungshaft, die sie teilweise in einer psychiatrischen Klinik verbracht hatte – entlassen werden.

 

Es hätte die 73-Jährige auch viel schlimmer treffen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in den gerichtlichen Anhörungen, die in den USA einem Prozess vorausgehen, bis vor kurzem die Todesstrafe für die Frau gefordert – das ist in Florida üblich bei Tötungsdelikten. 73 Menschen sind in den vergangenen 35 Jahren allein in diesem südlichen Bundesstaat hingerichtet worden. Die Verteidiger der Frau hatten hingegen auf Unzurechnungsfähigkeit plädiert. Marianne B. soll als Kind im Zweiten Weltkrieg bei einem Bombenangriff Kopfverletzungen erlitten haben. Dies habe zu starken Depressionen geführt, lautete die Argumentation. Um diese These zu untermauern, hatte die Verteidigung mehrere Gutachter angefordert.

Staatsanwalt und Verteidiger einigen sich auf Deal

Vor allem die Möglichkeit, dass eine Geschworenenjury tatsächlich dieser Argumentation folgen könnte und Marianne B. nach einer psychiatrischen Behandlung bald auf freien Fuß kommen könnte, hatte offenbar den Staatsanwalt zum Abrücken von der Todesstrafe bewogen. Er bot gegen ein Schuldeingeständnis von Marianne B. eine Haftstrafe von 30 Jahren an. Die Verteidigung lehnte den Deal – ein gängiges Verfahren vor US-Gerichten – zunächst ab. Ende der vergangenen Woche einigten sich die Parteien dann überraschend. Statt eines langwierigen Prozesses mit vielen Zeugen gab es nur ein kurzes Verfahren.

David H. der Vater des getöteten Jungen, zeigte sich sehr enttäuscht über das Urteil. Der 53-Jährige, der in Atlanta im US-Bundesstaat Georgia lebt, hatte keine der unzähligen Anhörungen versäumt. Er hielt im Gerichtssaal eine bewegende Rede. Er sprach von dem ungeheuren Schmerz über den Tod seines einzigen Kindes. „Seit ich die Todesnachricht erhielt, ist in mir eine große Leere, die sich nicht füllen lässt.“ Unter Tränen erzählte er, wie seinen Sohn, wie fast alle Kinder dieses Alters, die Furcht vor Monstern unter dem Bett gequält hatte. „Ich habe ihm gesagt: Es gibt keine Monster. Und dann hat ihn uns ein wirkliches Monster genommen.“ David H. hatte unbedingt einen richtigen Geschworenenprozess gewollt, um Details über den Tod seines Kindes zu erfahren.

So hatte die Polizei am Körper des Jungen Misshandlungsspuren gefunden. David H. wurde nun wegen des kurzen Prozesses verwehrt, darüber Aufklärung zu erhalten. Er hatte eine 30-jährige Haftstrafe gefordert. Er kündigte an, gegen das Urteil vor das Bundesgericht zu ziehen.

Vater des Kindes will in Berufung gehen

Die Mutter des Jungen stammt aus Nufringen. David H. hatte seine spätere Frau in den 90er Jahren in Böblingen kennen gelernt, wo er einige Jahre lang als Software-Experte für IBM arbeitete. Das Paar zog später nach Atlanta. Im Oktober 2004 wurde Camden geboren. Anderthalb Jahre später trennte sich das Paar. Der Junge lebte bei seiner Mutter, sah seinen Vater jedoch mehrmals wöchentlich. Camdens Mutter, die nach dem Tod des Jungen eine neue Familie gegründet hatte, war bei keiner der Anhörungen dabei.

Wäre es zu einem großen Prozess gekommen, hätte auch der Ehemann von Marianne B. aus Nufringen aussagen müssen. Er hatte das tote Kind am 4. Januar 2010 in der Badewanne gefunden, als er von einem Einkauf zurückgekommen war. Ihm hatte seine Frau gesagt, sie habe den Jungen umgebracht, weil sie nicht ertrage, dass er in einer Scheidungsfamilie aufwachse.