Wo im Kreis Böblingen Windräder stehen können sollen, ist heftig umstritten. Foto: dpa/Archiv
Der Verband Region Stuttgart hat in den vergangenen Monaten die möglichen Flächen für Windkraftanlagen überarbeitet, das Regionalparlament entschied kürzlich darüber. Was das für den Kreis Böblingen bedeutet.
Der Verband Region Stuttgart hat vor eineinhalb Wochen den überarbeiteten Planungsentwurf für die Windkraft-Vorranggebiete vorgestellt. Die Regionalversammlung stimmte ihm – mit einigen Änderungen – zu. Damit wurden im Kreis Böblingen die Karten quasi neu gemischt. Prominentestes Beispiel ist die Verkleinerung der Fläche BB-14 bei Böblingen, auf der ein interkommunaler Windpark geplant war.
Doch die Überarbeitungen und Änderungen betreffen weit mehr Flächen als diese. Ursprünglich hatte der Verband, der für die Regionalplanung zuständig ist, im Kreis Böblingen 32 Flächen als potenzielle Vorranggebiete identifiziert. Nun ist diese Zahl auf 24 geschrumpft. Neue Flächen, wie anderswo teils geschehen, sind im Kreis Böblingen nicht dazugekommen.
Acht Gebiete gestrichen, 20 verkleinert
Acht mögliche Vorranggebiete wurden komplett gestrichen, mit BB-03 und BB-13 zwei mehr, als der Verband vorgeschlagen hatte. In den meisten Fällen wurde Überlastung als Grund angeführt. Aus der Planung gefallen sind BB-03 bei Bondorf, BB-10 bei Deckenpfronn, BB-13 zwischen Holzgerlingen und Altdorf, BB-15 zwischen Aidlingen und Ehningen, BB-16 südlich von Darmsheim und Dagersheim, BB-18 südwestlich von Grafenau, BB-19 zwischen Döffingen und Maichingen und BB-30 nördlich von Rutesheim.
Im Kreis Böblingen gab es zahlreiche Änderungen an den möglichen Vorranggebieten. Foto: Zapletal/Verband Region Stuttgart
Verkleinert wurden insgesamt 20 Gebiete. Sie entsprechen den Vorschlägen des Regionalverbands – bis auf BB-14. Das hatte der Verband in gleicher Größe beibehalten wollen. Nun wurde es von 179 Hektar auf 97 Hektar verkleinert. Die Planungen für einen interkommunalen Windpark zwischen Böblingen, Holzgerlingen und Ehningen liegen seither auf Eis.
Einfluss auf Herrenberger Planung
Eine Besonderheit bilden Flächen, in denen sich Wasserschutzgebiete der Zone II befinden. Diese Wasserschutzgebiete wurden unter Vorbehalt aus der Planung herausgenommen. Das Landratsamt Böblingen als zuständige Behörde soll zunächst prüfen, ob dort Windräder grundsätzlich möglich wären oder nicht. Je nach Ausgang der Prüfung könnten die Flächen wieder in die Planung aufgenommen werden.
Davon betroffen sind beispielsweise die Herrenberger Planungen für einen möglichen Windpark im Spitalwald auf der Fläche BB-07. Bleiben die Wasserschutzzonen II aus der Planung draußen, ließe sich der Windpark dort wohl nicht umsetzen. Die Stadt stehe nach wie vor hinter dem Projekt, warte nun aber erst einmal ab, teilt Sprecher Michael Spotts mit – zunächst die Entscheidung des Landratsamts, dann das Ergebnis des Bürgerentscheids zum Windpark im Juli.
Weiterhin im Planungsentwurf drin ist der Teil von BB-07, der auf Jettinger Gemarkung liegt. Dort konzipieren die Stadtwerke Stuttgart einen Windpark und verfolgen das Projekt vorerst unverändert weiter, wie ein Sprecher mitteilt.
Ab Juni Gelegenheit, Stellung zu nehmen
Das vor eineinhalb Wochen neu geschnürte Windkraftpaket soll nun ein zweites Mal öffentlich ausgelegt werden. Bei der ersten Offenlage bis Februar 2024 waren mehr als 6500 Anmerkungen eingegangen. Voraussichtlich ab Juni hat die Bevölkerung die Möglichkeit, Stellung zu den überarbeiteten Gebieten zu nehmen. Bis Ende September sollte dann eine Entscheidung fallen. Das Land Baden-Württemberg gibt vor, dass die Regionalverbände bis dahin 1,8 Prozent ihrer Fläche als Vorranggebiete für Windkraft ausgewiesen haben müssen.
Wird das Ziel von 1,8 Prozent verfehlt, tritt die sogenannte Superprivilegierung in Kraft. Dann müssten mögliche Projektierer beispielsweise keine Rücksicht auf das Landschaftsbild oder eine mögliche Umzingelung von Gemeinden nehmen, wären aber weiterhin an rechtliche Vorgaben wie die Einhaltung des Lärmschutzes gebunden. Wird das 1,8 Prozent-Ziel hingegen erreicht, bleibt der Bau möglicher Windräder laut Regionalverband auf die festgelegten Vorranggebiete beschränkt. Mit dem aktuellen Planungsentwurf – ohne die Wasserschutzzonen II – hat die Region Stuttgart die 1,8 Prozent gerade so erreicht.