Nur aus der Würm bei Schafhausen darf man Wasser entnehmen.

Böblingen - Das Amt für Wasserwirtschaft des Landratsamts Böblingen weist darauf hin, dass es von Juni bis September nicht erlaubt ist, Wasser aus Bächen und Flüssen zu entnehmen, um damit Gärten oder landwirtschaftliche Flächen zu bewässern. Es sei denn, es handelt sich um eine genehmigte gemeindeeigene Entnahmestelle.

 

Gemeindeeigene Entnahmestellen

„Im Kreis Böblingen haben lediglich Ehningen und Herrenberg gemeindeeigene Entnahmestellen eingerichtet“, sagt Pressesprecher Dennis Ritter. „Nur dort werden entsprechend der Wassermenge des Baches Wasser an Landwirte und Kleingärtner abgegeben.“ Ein Ausnahme gebe es auch für die Würm, unterhalb des Schwippe-Zuflusses bei Schafhausen, wo es erlaubt sei, Wasser zu entnehmen.

Wassermangelgebiete

Bereits vor Jahren hat das Landratsamt die Verwendung an den Fließgewässern eingeschränkt. „Denn bei uns entspringen zwar viele Bäche – sie führen aber im Quellgebiet noch relativ wenig Wasser“, erklärt Ritter. In der Karstlandschaft im Gäu versickert viel Wasser, daher gehört der Landkreis zu den Wassermangelgebieten.