Der Stadtrat von Schwerin will Empfänger von Bürgergeld zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten. Im Kreis Esslingen ist das bislang jedoch kein Thema. Ein Verein bezeichnet den Vorschlag gar als „perfide“.
Das Thema Bürgergeld prägt den Bundestagswahlkampf. Eine der Schlagzeilen in der polarisierten Debatte kommt aus der Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern. Der Stadtrat von Schwerin will Empfänger von Bürgergeld künftig zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten. Dafür sollen sie einen geringen Stundenlohn erhalten. Auch Essen plant inzwischen eine ähnliche Regelung. Bei den Kommunen im Kreis Esslingen gibt es solche Überlegungen derzeit nicht.
Das hat einen einfachen Grund: Sie können darüber gar nicht entscheiden. Sowohl Schwerin als auch Essen sind kreisfreie Städte und deshalb für Bürgergeldregelungen wie eine Arbeitspflicht zuständig. In der Region wäre hingegen der Landkreis für die Einführung verantwortlich.
Bürokratischer Aufwand bei Arbeitspflicht
Die Kreisverwaltung positioniert sich in dieser Frage jedoch nicht. In einem gemeinsamen Statement mit der Agentur für Arbeit teilt sie mit: „Die Diskussion über eine Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger wird von der Politik geführt und entschieden. Sie wird von den Jobcentern und der Agentur für Arbeit nicht kommentiert oder bewertet.“ Weiter heißt es dort, dass die Jobcenter erwerbsfähigen Empfängern bestimmte Arbeitsgelegenheiten zuweisen dürften. Nähere Angaben dazu macht die Verwaltung nicht.
Deutlicher äußert sich dagegen Nürtingens Oberbürgermeister Johannes Fridrich (parteilos). Eine Arbeitspflicht für erwerbsfähige Bürgergeldbezieher sieht er kritisch. Zwar habe sich seine Kommune ob der fehlenden Entscheidungsgewalt noch nicht näher damit befasst. „Allein der Bürokratieaufwand wäre aber – unabhängig von den sich stellenden rechtlichen und tatsächlichen Fragen – für eine Stadt mit der Größe von Nürtingen kaum zu stemmen“, fährt Fridrich fort.
„Wir haben kein Problem mit Arbeitsverweigerung“
Auch Gesine Höltmann vom Verein Sanktionsfrei, der sich für die Belange von Bürgergeldempfängern einsetzt, verweist auf die Verwaltungskosten. Sie bezeichnet es als „perfide“, dass einige Parteien monatelang Leistungskürzungen beim Bürgergeld – „also am Existenzminimum“ – diskutierten und nun eine Arbeitspflicht forderten. Diese würde nach Berechnungen der Partei Die Linke rund 7,1 Milliarden Euro an Mehrausgaben bedeuten.
Ohnehin führe die Debatte an der Realität vorbei. Höltmann sagt: „Wir haben kein Problem mit Arbeitsverweigerung.“ Für diese Aussage verweist sie auf Zahlen der Arbeitsagentur. Die verhängte im vergangenen Jahr in 13 000 Fällen Sanktionen, weil Bürgergeldbezieher Jobangebote ablehnten. Das sind 0,24 Prozent von den rund 5,5 Millionen Arbeitslosen in Grundsicherung.
Bedingungen für Stellen für Bürgergeldempfänger
Außerdem müsse man sich fragen, was man mit der Arbeitspflicht eigentlich erreichen wolle, sagt Höltmann. Denn zur Umsetzung würden zahlreiche neue Arbeitsgelegenheiten benötigt. Entweder gebe es einen tatsächlichen Bedarf an diesen Aufgaben. „Dann sollte man normale, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze schaffen. Wenn diese Stellen jedoch eigentlich nicht gebraucht werden, dann ist das Beschäftigungstherapie.“
Filderstadts Oberbürgermeister Christoph Traub (CDU) merkt an, dass die Beschäftigungen nach derzeitiger Rechtslage wettbewerbsneutral sein müssten. Das heißt, die geförderten Arbeitsgelegenheiten dürften die freie Wirtschaft nicht beeinträchtigen. Zum Beispiel, indem Erwerbstätige vom freien Arbeitsmarkt fern gehalten werden. „Darauf muss unbedingt geachtet werden“, sagt Traub. Das seien jedoch nur hypothetische Gedankenspiele. Denn aktuell gebe es ohnehin keine rechtliche Grundlage für eine allgemeine Arbeitsverpflichtung.