Kreis Esslingen kämpft mit illegal abgelagertem Müll Riesensauerei rund um die Container

Schmilzt der Schnee, kommt – wie hier in Esslingen-Serach – der illegal entsorgte Unrat wieder zum Vorschein. Foto: Pflüger

Die Glascontainer-Standorte im Kreis Esslingen werden häufig als Abfallsammelplätze missbraucht. Nach dem Jahreswechsel wird dort in steter Regelmäßigkeit mehr Müll illegal entsorgt als üblich

Region: Andreas Pflüger (eas)

Kreis Esslingen - Sandra Franke macht drei Schritte rückwärts und zieht dabei energisch an der Hundeleine. Der Rauhaardackel ihrer Mutter, den die junge Frau regelmäßig Gassi führt, hatte sich schon an einem der Plastiksäcke zu schaffen gemacht, die sich vor den Glascontainern am Altbacher Bahnhof stapeln. Ein Gemisch aus vergammelten Lebensmitteln, Speiseresten, benutzten Windeln, Kunststoffverpackungen, Kartons und nassen Klamotten – gepaart mit dem entsprechenden Geruch – liegen vor den großen Metalltonnen. „Das ist doch wirklich eine Riesensauerei“, echauffiert sich die junge Frau. „Und es wird immer schlimmer“, fügt sie schimpfend hinzu.

 

In der Tat zeigt sich fast überall ein ähnliches Bild. Ob in Esslingen oder in Ostfildern, ob in der Stadt oder auf dem Land: Rund um die Entsorgungseinrichtungen wird abgeladen, was der Kofferraum so hergibt: ausgediente Elektrogeräte und Sperrmüll, Altpapier und Bauschutt. Wer den Keller oder die Garage entrümpelt, scheint hier ein ebenso geeignetes wie illegales Plätzchen zu finden, um seine Abfälle loszuwerden. Im Landkreis Esslingen gibt es fast 500 Glascontainer-Standorte. Es ist also schlicht unmöglich, alle regelmäßig zu kontrollieren.

Nachverfolgung der Müllsünder ist schwierig

Manfred Kopp, der Geschäftsführer des kreiseigenen Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB, weiß ein Lied davon zu singen – und er bestätigt auch die subjektive Einschätzung, dass die Unsitte gerade wieder zunimmt: „Das Problem, dass es mit den Ablagerungen nach dem Jahreswechsel schlimmer wird, stellt sich immer wieder.“ Zum einen gebe es aufgrund der Feiertage weniger oder geänderte Abfuhrtermine, was manche Zeitgenossen einfach nicht zur Kenntnis nehmen würden. „Und zum anderen waren die Leute gerade heuer zuhause und haben ausgemistet“, vermutet er. Verständnis für ein solches Verhalten kann er aber natürlich trotzdem nicht aufbringen. Die widerrechtliche Entsorgung von Abfällen sei keinesfalls ein Kavaliersdelikt, ergänzt er mit Verweis auf die Abfallgebührensatzung.

Aber natürlich weiß Kopp auch, dass es schwer bis nahezu ausgeschlossen ist, die Verursacher in großer Zahl zu ermitteln. Diese nutzten in aller Regel abgelegene, bei Nacht wenig frequentierte oder schlecht einsehbare Standorte, um ihren Unrat loszuwerden. „Man kann zwar ordnungspolitisch gegen diese Missstände vorgehen, aber die Nachverfolgung ist schwierig“, räumt er ein.

Zusätzliche Kosten trägt der Gebührenzahler

Um die Vermüllung nicht noch größer werden zu lassen, beziehungsweise um die Hinterlassenschaften fachgerecht zu beseitigen, hat der AWB sogar eigens ein Unternehmen beauftragt. Dieses ist gehalten, die Flächen rund um die Glascontainer regelmäßig zu säubern. In der Regel erfolgt dies im wöchentlichen Turnus. „Es gibt aber auch Standorte, die zweimal wöchentlich angefahren und gereinigt werden“, sagt Manfred Kopp. Wie viel illegal entsorgter Müll dabei pro Woche von der Größenordnung her zusammenkommt, vermag er indes nicht zu beziffern.

Zumindest grob lässt sich allerdings schätzen, wie viel der AWB insgesamt pro Jahr für Entsorgung von wild abgelagertem Müll rund um die Altglascontainer aufbringen muss. Kopp nennt einen Betrag von 200 000 bis 250 000 Euro als Hausnummer, da neben den Kosten für das Einsammeln auch noch die Gebühren für eine fachgerechte Entsorgung aufgewendet werden müssten. Genau lasse sich die Summe aber nicht feststellen, da der an diesen Plätzen abgelagerte Müll, wie es im Fachjargon heißt, verschiedenen Abfallfraktionen zugeordnet werden müsse, was unterschiedlich teuer sei. „Dafür gerade stehen, muss aber letzten Endes der ordentliche Gebührenzahler, auf den die Kosten umgelegt werden“, betont Kopp.

Da die Situation rund um die Glascontainer im Nachbarlandkreis Göppingen durchaus vergleichbar ist, wird dort gerade der Versuch unternommen, diese mittelfristig zu verbessern. Weil sich bereits andernorts gezeigt hat, dass an Standorten, an denen die Sammelbehälter in den Boden eingelassen sind, weniger Abfälle illegal abgeladen werden, möchte der dortige AWB die Schaffung solcher Einrichtungen forcieren. Da solche Vorhaben bauliche Maßnahmen erfordern und deshalb teuer sind, erhalten Kommunen, die sich an die Umsetzung wagen, dafür einen Zuschuss vom Landkreis. „Uns ist bis jetzt nicht bekannt, dass da so etwas versucht wird, aber wir werden – wenn es denn so kommt – sehr genau hinschauen, ob das funktioniert“, sagt Kopp.

Es drohen Geldbußen von bis zu 10 000 Euro

Wie und wo Müll korrekt zu entsorgen ist, regelt im Kreis Esslingen die Abfallwirtschaftssatzung. In dieser ist unter anderem festgeschrieben, dass eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wenn an einer Entsorgungseinrichtung, wie etwa einem Glas- oder Altkleidercontainer, nicht zugelassene Abfallarten ablagert werden. Verstöße können, sofern der Verursacher ermittelt wird, mit einer Geldbuße von bis zu 10 000 Euro geahndet werden. In besonders eklatanten Fällen, etwa bei der unbefugten und damit illegalen Entsorgung gefährlicher Abfälle, kann sogar eine Straftat vorliegen. Kommt es zu „schädlichen Einwirkungen auf die Umwelt“ droht nach § 326 Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder aber eine saftige Geldstrafe.

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