Von Montag, 4. November, an können älteren Autofahrer Anträge auf Tausch des Führerscheins gegen ein kostenloses Senioren-Jahresticket gestellt werden. Die Fahrscheine gelten vom 1. Januar an.

Esslingen - Im Mai hat der Esslinger Kreistag die Weichen gestellt. Vom 1. Januar 2020 an können Autofahrerinnen und Autofahrer, die älter als 65 Jahre sind und ihren Wohnsitz im Landkreis Esslingen haben, ihren Führerschein gegen ein Jahresabonnement des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS) eintauschen. Die Rechnung zahlen der Landkreis Esslingen und der Tarifverbund. Wir haben die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

 

Was passiert mit dem Führerschein?

Wenn die Führerscheinstelle am Montag, 4. November, im Landratsamt in Esslingen ihre Türen öffnet, können die ersten Anträge gestellt werden. Einer Mitteilung der Behörde zufolge muss das entweder persönlich, oder von einer dafür bevollmächtigen Person geschehen. Der Führerschein wird an Ort und Stelle entwertet. Das Landratsamt weist darauf hin, dass mit der Abgabe des Dokuments die Fahrerlaubnis für alle Klassen erlischt. Wer will, kann den entwerteten Führerschein ins Familienalbum kleben. Er darf behalten werden.

Im Gegenzug für den freiwilligen Verzicht auf die Fahrerlaubnis gibt es ein kostenloses Senioren-Jahresticket des VVS. Es berechtigt ohne Einschränkung zu Fahrten im gesamten Netz des Stuttgarter Verkehrs- und Tarifverbunds. Das Jahresticket wird als sogenannte „polygoCard“, als elektronische Fahrkarte im Scheckkartenformat ausgegeben.

Wie geht es nach dem Jahr weiter?

Während es das Ticket im Tausch gegen den Führerschein im ersten Jahr noch umsonst gibt, wird im zweiten oder in den darauffolgenden Jahren der Preis fällig, den ein reguläres Abo kostet. Derzeit sind das 560,40 Euro. Aber Vorsicht: Das Ticket geht nach Jahresfrist, sofern es nicht vorher gekündigt, automatisch in ein kostenpflichtiges Abo über.

Gibt es Ausnahmen?

An der Tauschaktion können grundsätzlich alle Führerscheininhaber teilnehmen, die das Alter von 65 Jahren erreicht haben. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt des das Ticket auf fünf Jahre früher. Wer mindestens 60 Jahre alt ist und Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, wer ein Ruhegehalt aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis bekommt oder wer in den Genuss einer Rente aus einem berufsständischen Versorgungswerk kommt, kann sich ebenfalls auf das Tauschgeschäft einlassen.

Wie sind die Fristen?

Die Führerscheinstelle nimmt Anträge schon von Montag an entgegen. Wenn der ausgefüllte Bestellschein und die Verzichtserklärung der Führerscheinstelle bis zum 10. eines Monats vorliegt, dann kann das kostenlose Seniorenticket vom ersten Tag des Folgemonats an genutzt werden – nicht aber vor dem 1. Januar 2020.

Wer hat’s erfunden?

Mit der Einführung des Seniorentickets folgt der Landkreis Esslingen dem Beispiel des Landkreises Ludwigsburg. Dort ist der Tausch seit dem Oktober 2015 bewährte Praxis. Bis zum Sommer 2019 hatten dort mehr als 2000 Autofahrerinnen und Autofahrer einen Tausch beantragt. Dass die Idee, dass die betagte Zielgruppe sich aus dem immer komplexer werdenden Verkehrsgeschehen zurückzieht, Wirkung zeigt, lässt sich an einer zweiten Zahl aus Ludwigsburg ablesen. Der Statistik zufolge sind rund 80 Prozent der Antragsteller 75 Jahre und älter.

Wie hoch ist die „Rückfallquote“?

Auch hier liegen Erfahrungswerte aus dem Kreis Ludwigsburg vor. Der politisch gewollte Umstieg vom Individualverkehr auf den öffentlichen Nahverkehr ist demnach von Dauer. Rund die Hälfte aller Kunden hat das VVS-Angebot offensichtlich so überzeugt, dass sie nach dem kostenfreien ersten Jahr dauerhaft auf Bus und Bahn umgestiegen sind. Lediglich zwei ehemalige Autofahrer haben im Kreis Ludwigsburg bisher nach dem „Sabbatjahr“ den Antrag auf eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt.

Wie viel zahlt der Landkreis drauf?

Bei vergleichbarer Größe, vergleichbaren Einwohnerzahlen, vergleichbarer Verkehrsdichte und vor allem auch vergleichbarer Staulänge auf den Straßen rechnet die Verwaltung im Kreis Esslingen mit einer ähnlichen Nachfrage wie in Ludwigsburg. Angelehnt an das Ludwigsburger Modell, werden auch die anfallenden Kosten aufgeteilt. Der VVS, der die Einführung der Aktion im Landkreis Esslingen ausdrücklich begrüßt, trägt im ersten Jahr die Hälfte der Aufwendungen, im zweiten Projektjahr trägt das Verkehrsunternehmen dann drei Viertel der anfallenden Kosten. Diesem Verteilungsschlüssel folgend, muss der Landkreis Esslingen im Haushalt des kommenden Jahres rund 200 000 Euro einstellen. In den Folgejahren wird die Kreiskasse durch die Tauschaktion dann jeweils mit rund 75 000 Euro belastet.