Die Stadt Nürtingen (Kreis Esslingen) hat gegen einen mutmaßlich rechtsextremen Journalisten ein Aufenthaltsverbot verhängt. Das baden-württembergische Innenministerium hält das Vorgehen der Stadt grundsätzlich für korrekt.
Das baden-württembergische Innenministerium hält das Vorgehen der Stadt Nürtingen (Kreis Esslingen), die am 30. November 2024 ein Aufenthaltsverbot gegen einen mutmaßlich rechtsextremen Journalisten erließ, grundsätzlich für korrekt. Das Gesetz erlaube ein solches Verbot, wenn die Annahme gerechtfertigt sei, dass eine Person eine Straftat begehen oder dazu beitragen wird, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion. Die Stadt hatte das Verbot ausgesprochen, um mögliche Straftaten wie Volksverhetzung bei der Veranstaltung zu verhindern.
Bei der betroffenen Person handelt es sich laut Ministerium um einen Mann, der als Teilnehmer und Redner eines Treffens von „Reconquista 21“ vorgesehen war. Er gehöre zum Umfeld des als rechtsextrem eingestuften Compact-Magazins. Gegen das Medium sei ein Verbotsverfahren anhängig.
Betroffener Reporter soll Chefredakteur von Compact sein
Die AfD hatte in ihrer Anfrage auf Falschangaben in der Verfügung der Stadt Nürtingen hingewiesen. So sei behauptet worden, der betroffene Reporter Paul Klemm sei Chefredakteur des Compact Magazins - tatsächlich besetze diese Position Jürgen Elsässer. Zudem sei angeführt worden, das Magazin sei verboten, obwohl das Verbot durch das Bundesverwaltungsgericht seit August 2024 bis zur Hauptverhandlung ausgesetzt sei. Das Ministerium argumentiert hingegen, die Prognose zu möglichen Gesetzesverstößen sei unabhängig vom Stand des Verbotsverfahrens und von der Position des Chefredakteurs.
Zu Verurteilungen wegen Volksverhetzung durch Pressevertreter oder Referenten bei Veranstaltungen seit 2014 konnte das Ministerium keine Angaben machen. Solche Urteile würden statistisch nicht erfasst. Auch über die Anzahl von Veranstaltungen, die seit 2014 aus Furcht vor volksverhetzenden Äußerungen verboten wurden, liegen der Landesregierung keine Daten vor.