21 Kommunen im Kreis Esslingen richten im nächsten Jahr Sammelplätze für Wiesenbewirtschafter ein. Das Schnittgut wird energetisch verwertet – das spart jede Menge Heizöl.

Reporter: Elke Hauptmann (eh)

Mehr als 9500 Hektar Streuobstwiesen liegen im Landkreis Esslingen. Engagierte Privatpersonen und Vereine sorgen dafür, dass diese wertvolle Kulturlandschaft erhalten bleibt. Unterstützt werden sie dabei vom Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Kreises Esslingen sowie von 21 Städten und Gemeinden: Das bei der Pflege anfallende Schnittgut wird im kommenden Jahr an insgesamt 31 Sammelplätzen entgegengenommen, gehäckselt und anschließend in einem Holzheizkraftwerk verwertet.

 

Das Projekt zur energetischen Nutzung von Obstbaumschnittholz wurde 2016 initiiert und ist seither „ein voller Erfolg“, sagt Michael Potthast, der Geschäftsführer des AWB. Allein in diesem Jahr wurde auf kreisweit 30 Sammelplätzen von Februar bis April Schnittgut zu insgesamt 9520 Kubikmetern Holzhackschnitzel verarbeitet. „Durch die energetische Verwertung im Holzheizkraftwerk Scharnhauser Park wurden mehr als 700 000 Liter Heizöl eingespart“, so Potthast. Angefangen hatte es mit 18 teilnehmenden Kommunen. Im ersten Projektjahr wurden 2062 Kubikmeter Grünschnitt verwertet.

 

„Unser gemeinsames Ziel ist es, das ehrenamtliche Engagement zu fördern und die Energieressource zu nutzen, die im Schnittgut steckt“, sagt die Erste Landesbeamtin des Kreises, Marion Leuze-Mohr. Die Initiatoren des Projekts hoffen, durch die Einrichtung der vorübergehenden Sammelplätze möglichst viele Eigentümer zu ermutigen, die Bäume auch weiterhin regelmäßig zu beschneiden. In einem Zeitraum von drei bis vier Wochen können die Wiesenbewirtschafter Äste und Zweige an einem der eigens eingerichteten Standorte abgeben. Das spart die sonst oft langen Wege zur Grünschnittsammelstelle oder Kompostierungsanlage.

Das Landratsamt macht jedoch darauf aufmerksam, dass Schnittgut von immergrünen Sträuchern, Gartengrünschnitt sowie nicht verholztes Material nicht angenommen wird. Denn dieses Material ist für die energetische Verwertung nicht geeignet und sorgt bei der Verarbeitung für Probleme. Dieses Schnittgut kann zu den üblichen Öffnungszeiten bei den Grünschnittsammelplätzen des AWB abgegeben werden.