Kreis Esslingen Weihnachtsmarkt in reduzierter Form

Der Mittelalter- und Weihnachtsmarkt in Esslingen findet in diesem Jahr zwar statt – aber in anderer Form als vor Corona. Foto: Roberto Bulgrin

Der Esslinger Mittelalter- und Weihnachtsmarkt findet in reduzierter Form und mit zentralen Kontrollen der Corona-Nachweise statt. Einige Kreiskommunen halten es ähnlich, andere sagen ihren Markt jetzt ab.

Kreis Esslingen - Bis vor Kurzem war noch unklar, ob in diesem Jahr überhaupt Weihnachtsmärkte im Land stattfinden dürfen – und wenn ja, in welcher Form. Seit Ende September aus Stuttgart grünes Licht für einen Budenzauber unter Auflagen kam, wird in Esslingen auf Hochtouren an einem Konzept gefeilt. Inzwischen hat man sich auf die Eckpfeiler verständigt: Es wird einen offen zugänglichen Mittelalter- und Weihnachtsmarkt geben, bei dem die Kontrolle der 3G-Nachweise für die Gastrostände zentral geregelt wird. Während einige Kreiskommunen eine ähnliche Regelung verfolgen, sagen andere ihren Budenzauber nun endgültig ab.

 

Keine interaktiven Angebote, keine Kulturbühnen

Das Esslinger Markttreiben soll in diesem Jahr vom 23. November bis zum 22. Dezember stattfinden und auf Marktplatz, Rathausplatz und Postmichelplatz beschränkt bleiben. Auf dem Marktplatz werden mit voraussichtlich etwa 65 Ständen fast so viele Beschicker vertreten sein wie sonst. Allerdings soll die Marktfläche bis zur Stadtkirche erweitert werden, um für mehr Luft zwischen den Ständen zu sorgen. Während die Weihnachtsinsel regulär auf dem Postmichelplatz über die Bühne geht, findet der Mittelaltermarkt dieses Jahr ausschließlich auf dem Rathausplatz statt. Hier wird das Angebot mit nur rund 35 Ständen halbiert. Laut Michael Metzler, Geschäftsführer der Esslinger Stadtmarketing und Tourismus GmbH (EST) liegt das vor allem daran, dass interaktive Angebote wie das Zwergenland, der Badezuber oder das Mäuse-Roulette nicht coronakonform stattfinden können. Auch die Kulturangebote auf der Bühne werden gestrichen. Sie wären zwar prinzipiell erlaubt – aber nur mit 3G-Nachweis. Weil man dafür laut Metzler den Bereich vor der Bühne absperren müsste, verzichte man in diesem Jahr auf Bühnen. Stattdessen erörtere man gerade, ob mit sogenannten Walking Acts mobile Kulturangebote möglich sind.

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Da die gastronomischen Angebote ebenfalls nur mit 3G-Nachweis genutzt werden dürfen, hat sich die Stadt ein spezielles System zur Kontrolle überlegt. So soll eigens dafür engagiertes Personal an sieben Prüfstellen in Zelten rund um den Marktplatz die Corona-Nachweise samt Ausweisen der Besucherinnen und Besucher kontrollieren. Unterstützt werden soll es dabei von vier mobilen Zweierteams, die auf dem Markt unterwegs sein werden. Wer die Corona-Auflagen erfüllt, bekommt ein tagesaktuelles Armband, für das Erwachsene angesichts des Aufwands voraussichtlich eine Gebühr von einem Euro zahlen müssen.

Zudem soll gemäß der aktuellen Vorgaben eine Maskenpflicht auf dem Markt gelten – außer während des Verzehrs von Speisen und Getränken. Metzler hofft allerdings, dass das Land diese Vorgabe noch einmal überdenkt: „Baden-Württemberg hat mit die strengsten Corona-Auflagen“, kritisiert er. „In Bayern sind Weihnachtsmärkte ganz ohne 3G, 2G und Maskenpflicht erlaubt.“ Gleichwohl stelle man sich auf die Vorgaben ein und hoffe, dass die Marktbeschicker, die sich größtenteils bereits vor Monaten für die Veranstaltung beworben haben, angesichts der Umstände bei der Stange bleiben. Man rechne in der kommenden Woche mit den finalen Zusagen.

Weihnachtsmärkte in Kirchheim, Nürtingen, Plochingen und Altbach

In der Kirchheimer Innenstadt soll es vom 9. bis zum 19. Dezember im Marstallgarten, am Rossmarkt und am Martinskirchplatz weihnachtliche Hütten, Verkaufsstände und Aktionen geben. An den jeweiligen Standorten gilt 3G und Maskenpflicht. Auch in Nürtingen möchte man einen Weihnachtsmarkt auf die Beine stellen. Dabei sollen die Gastrostände abgetrennt werden, um die 3G-Vorgaben besser kontrollieren zu können.

In Plochingen plant der Verein Stadtmarketing einen Weihnachtsmarkt vom 26. bis zum 28. November – wie genau dieser aussehen wird, steht laut dem Vorsitzenden Thomas Pressel aber noch nicht fest. Vermutlich werde wie beim Plochinger Herbst die Zahl der Stände reduziert, das Gelände abgesperrt und beim Einlass der 3G-Nachweis kontrolliert. Auch in Altbach hat der Bund der Selbstständigen grundsätzlich dafür votiert, den Weihnachtsmarkt am ersten Samstag im Dezember stattfinden zu lassen, erklärt der stellvertretende Vorsitzende Helmut Maschler. In welcher Form, werde noch diskutiert.

In den Kommunen Reichenbach, Wernau und Deizisau sind die Weihnachtsmärkte hingegen abgesagt worden. „Wir befürchten, dass wir die vorweihnachtliche Atmosphäre mit den Auflagen nicht so hinbekommen wie gewohnt“, erklärt Thomas Matrohs, der Bürgermeister von Deizisau.

Corona-Auflagen für Weihnachtsmärkte

3G-Pflicht
 Die Landesregierung Baden-Württemberg gibt vor, dass in diesem Jahr auf Weihnachtsmärkten in bestimmten Fällen Corona-Nachweise notwendig sind. So gilt an gastronomischen Ständen sowie bei Angeboten, die zum Verweilen einladen wie etwa musikalische Darbietungen, in der Basis- und der Warnstufe die 3G-Pflicht, in der Alarmstufe die 2G-Pflicht. Für den Besuch von Verkaufsständen ohne gastronomisches Angebot ist ein 3G-Nachweis nicht erforderlich. Das gilt auch für den Verkauf von Lebensmitteln, die grundsätzlich nicht zum sofortigen Verzehr vorgesehen sind, wie etwa abgepackte Lebensmittel. Beim gemischtem Verkauf von Speisen, Getränken und anderen Waren allerdings gilt laut Landesvorgabe die 3G- beziehungsweise 2G-Nachweispflicht für das gesamte Angebot. Im Übrigen gelte – da der Abstand auf Weihnachtsmärkten nicht zuverlässig eingehalten werden könne – generell die Maskenpflicht, heißt es.

Nachweis
 Die Zugangskontrolle kann gewährleistet werden, indem den Besuchern nach Kontrolle ihres Nachweises ein Armband ausgegeben oder der Einlass in ein umzäuntes Gelände nur mit 3G-Nachweis gewährt wird.

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