Ein 46-jähriger Mann soll sich mehr als 20 Mal an seiner minderjährigen Tochter vergangen haben. Der Mann räumt einen Teil der Taten ein, streitet die schlimmsten Übergriffe aber ab.

Politik/Baden-Württemberg: Rüdiger Bäßler (rub)

Kreis Göppingen - Angefangen, berichtet der 46-jährige Angeklagte vor der Jugendschutzkammer des Ulmer Landgerichts, habe alles im Sommer 2013, als seine damals zwölfjährige Tochter erkältet gewesen sei. Da habe er, die Hände voller Einreibemittel, die nackte Brust des Mädchens berührt. Tage später, setzt der Angeklagte fort, habe er neben der Tochter auf dem Bett in ihrem Zimmer gelegen. Sie hätten einen Kinderfilm geguckt. „Da habe ich sie zum ersten Mal mit dem Penis am Hintern berührt.“ Dann habe er sich selber zum Orgasmus gebracht.

 

Mehrfach im Verlauf der nächsten zwölf Monate habe er die Tochter berührt, gestreichelt und sich selber befriedigt, so der 46-Jährige, der damals mit der Familie im Kreis Göppingen wohnte. Meistens an Samstagen, wenn seine Exfrau beim Arbeiten gewesen sei, erzählt er. Das sei ein „Riesenfehler“ gewesen, der ihm „unendlich leid“ tue. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann weit mehr vor. Sie geht von 17 Fällen des sexuellen Missbrauchs und fünf Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs zwischen Juni 2013 und Juni 2014 aus.

Mädchen vertraute sich der Großmutter an

Wiederholt habe der Angeklagte Analverkehr mit der Tochter vollzogen. „Anschließend erhielt die Geschädigte immer 20 Euro dafür“, so der Staatsanwalt Maximilian Schlereth bei der Verlesung der Anklageschrift. Er beruft sich wesentlich auf protokollierte wiederholte Aussagen des Mädchens vom Juni 2014 bei der Polizei. Nachdem sich die damals 13-Jährige zunächst der Großmutter anvertraut hatte, erstattete die Mutter Strafanzeige gegen ihren Mann.

Der 46-Jährige weist den schwersten Teil der Vorwürfe gegen ihn am Montag immer wieder vehement zurück. „Das mit dem Anfassen gebe ich zu, das mit dem Eindringen nicht“, sagt er einmal. Und später wieder: „Ich bin definitiv nicht in sie eingedrungen.“ Der Richter Wolfgang Tresenreiter lässt nicht locker. Wie es komme, fragt er, dass die Tochter bei der Polizei ein Eindringen schilderte und Schmerzen im Analbereich beschrieben habe. Der Angeklagte zuckt mit den Schultern, gibt sich ratlos. „Zum Kuscheln kam sie ja immer von sich selber.“ Das Mädchen sei es auch gewesen, das ihm einmal eine gemeinsame Dusche vorgeschlagen habe. Und da habe er sich in ihrem Beisein dann eben wieder selber im Badezimmer befriedigt. An einem anderen Tag habe er müde im Ehebett gelegen. Da sei die Tochter hereingekommen, „um mir eine Gutenachtgeschichte zu erzählen“. Dazu habe sie sich „vor mich hingelegt“. Und da habe er sich halt wieder sehr erregt gefühlt.

Opfer sagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus

Das inzwischen 16-jährige Mädchen soll im Verlauf des Prozesses noch eine Zeugenaussage machen – laut Ankündigung des Gerichts unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Bereits am Montag tritt die Mutter und damalige Ehefrau des Angeklagten in den Zeugenstand. Sie beschreibt ihren Exmann, der als Berufskraftfahrer arbeitete, als notorischen Fremdgeher. Schon ein Jahr nach der Hochzeit sei es deswegen zum Streit gekommen, danach immer wieder. „Es hat mich im Grunde am Schluss gar nicht mehr interessiert.“ Der Tochter gehe es jetzt den Umständen entsprechend gut. Sie sei oft verschlossen und aggressiv, verweigere sich jedoch einer Therapie.

Ob er sich während der Tatzeit jemals gefragt habe, was der Missbrauch an der eigenen Tochter bewirke, fragt der Richter Tresenreiter. „Haben Sie mitbekommen, wie es der Tochter ging?“ – „Nö“, antwortet der 46-Jährige. – „Wie hat die Tochter reagiert?“ – Antwort: „Da gab es keine Reaktion.“ Alles sei stets „wortlos“ passiert. Ein einziges Mal, erinnert er sich, habe er dem Mädchen eingeschärft, „nichts der Mutter zu sagen“. Zugleich habe er immer ein schlechtes Gewissen gehabt. „Ich habe schon damit gerechnet, dass das irgendwann aufkommt.“ Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.