Der Angeklagte soll acht Einbrüche und zwei Versuche begangen haben. Anders als zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht Heilbronn gibt er nun Auskunft zu seiner Person. Ein Gutachten soll klären, ob sein Alkoholkonsum, ihn unzurechnungsfähig gemacht hat.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Kreis Ludwigsburg - Eine der Fragen, die man sich stellt, auch wenn sie für den Ausgang des Prozesses gegen den 40-jährigen Angeklagten im Einbruchsprozess vor dem Heilbronner Landgericht nicht entscheidend sein wird, lautet: Wie kommt ein bereits einmal abgeschobener Mann, der sich im Kosovo auf den Weg nach Deutschland macht, ausgerechnet nach Sachsenheim? Die Antwort mutet banal an. Als er über Österreich nach Deutschland gelangt war, setzte der Mann sich in den Zug nach Stuttgart. Sein Geld reichte von dort genau noch für eine Fahrkarte bis Sachsenheim. In einem winzigen Zimmer in einer Pension kam er unter. Dass es aber überhaupt eine Antwort auf diese Frage gibt, liegt daran, dass der dreifache Familienvater, dem acht Einbrüche und zwei Einbruchsversuche in Bietigheim-Bissingen, Sachsenheim, Walheim und Sersheim mit einem Gesamtschaden von 45 000 Euro zur Last gelegt werden, nun doch bereit ist zu reden. Zugeben hatte er zuvor zwei der Einbrüche.

 

Fußabdruck und DNA-Spur

Fußabdruck und DNA-Spur als Indizien

Zu den anderen ließ er nun über seinen Anwalt erklären, dass das Diebesgut bei ihm gefunden worden sei, weil er es von drei Männern gekauft habe, deren Identität er aber aus Angst um seine im Kosovo lebende Familie nicht preis geben werde. Dem steht die Aussage des Ermittlers vom Polizeipräsidium Ludwigsburg entgegen, der einen Fußabdruck des Angeklagten im Vorgarten eines aufgebrochenen Hauses und einen weiteren auf dem Sofa, das unter dem aufgehebelten Fensters gestanden habe, sichergestellt hat. Auch an der Taschenlampe, mit welcher der 40-Jährige eine nach Hause zurückkehrende Wohnungseigentümerin geschlagen haben soll, befand sich eine DNA-Spur, die ihm zugeordnet werden konnte. Er habe die Taschenlampe weitergegeben, erklärt der 40-Jährige das.

Polizist geht von zwei Tätern aus

Geschahen die Taten unter Alkoholeinfluss?

Bei der Verhaftung am Sachsenheimer Bahnhof fanden die Beamten auch einen Beleg über den Verkauf einer gestohlenen Münze. Den Verkauf an die BW-Bank wickelte ein Bekannter ab, der nun wegen Hehlerei angeklagt ist. Der Polizist ist davon überzeugt, dass bei den Einbrüchen zwei Täter am Weg gewesen seien. Das belege ein weiteren Fußabdruck. Dazu schweigt der Angeklagte. Auskunft gibt er jedoch über seinen Gesundheitszustand. Er habe in der Zeit seiner Verhaftung und der Einbrüche pro Tag eine Flasche Jack Daniel getrunken. Das Gericht hat deshalb nun ein forensisches Gutachten in Auftrag gegeben, um die Schuldfähigkeit des Angeklagten klären zu lassen. Es sind noch zwei weitere Verhandlungstage angesetzt.