Die Kampfhundesteuer im Landkreis Ludwigsburg unterscheidet sich stark von Kommune zu Kommune – manche haben gar keine extra Steuer. Foto: dpa
Die Steuer auf Kampfhunde ist ein anhaltendes Diskussionsthema – auch, weil jede Kommune die Gebühren selbst festlegt. Das führt zu teils enormen Unterschieden im Kreis Ludwigsburg.
Immer wieder sind es kurze, schockierende Meldungen: Hunde greifen Menschen an. Im März 2025 beißt in Müllheim ein Bully-Mix eine Rentnerin ins Gesicht. Ende 2025 wird in Pforzheim ein einjähriges Kind schwer verletzt. Und Anfang dieses Jahres stirbt in Lohne ein 33-Jähriger nach einem Angriff seines American Bulldogs.
Klar ist, diese Angriffe sind extrem selten. Klar ist aber auch, dass sie immer wieder die Debatte um sogenannte Kampfhunde und die Kampfhundesteuer befeuern
Ob es eine entsprechende Steuer gibt, und wie hoch sie ausfällt, entscheidet jede Kommune selbst. Dadurch unterscheiden sich die Gebühren teils stark – auch im Kreis Ludwigsburg, wie eine Datenanalyse unserer Zeitung zeigt. Wo ist die Haltung von Kampfhunden besonders teuer, wo besonders günstig – und wie begründen die jeweiligen Gemeinden ihre Gebühren?
Alleiniger Spitzenreiter in Sachen Kampfhundesteuer ist die Gemeinde Tamm. 1000 Euro kostet die Haltung beim ersten Hund, jedes weitere Tier liegt bei 2000 Euro. Aber auch die Stadt Ludwigsburg berechnet ähnliche Gebühren, dort zahlen die Halter für den ersten Hund 948 Euro und für jeden weiteren 1896 Euro. Den dritten Platz teilen sich Eberdingen, Kornwestheim, Markgröningen, Steinheim an der Murr und Schwieberdingen mit 900 Euro pro erstem Hund.
Stellt man die Gebühren der günstigsten und teuersten Gemeinden gegenüber, zeigen sich die Unterschiede deutlich: In Affalterbach zahlen Besitzer eines Kampfhundes nur 80 Euro beim ersten Tier (160 Euro pro weiteres Tier), in Benningen 144 Euro (288 Euro pro weiteres Tier) und in Oberstenfeld 132 Euro (264 Euro pro weiteres Tier). Der Grund für diese vergleichweise günstigen Preise ist einfach: Diese drei Gemeinden haben gar keine eigene Kampfhundesteuer, für alle Rassen gilt die normale Hundesteuer.
Kampfhunde im Stadtgebiet verringern
Die Stadt Tamm will mit der Steuer nach eigenen Angaben vor allem die Zahl der Kampfhunde im Stadtgebiet verringern. Zu den Kampfhunden zählen dort nach der Gemeindeordnung der American Staffordshire Terrier, der Bullterrier und der Pit Bull Terrier – sowie eine Reihe weiterer Rassen, für die aber unter bestimmten Umständen eine Ausnahmeregelung gelten kann.
Für diese Hunde habe man zunächst das 10-fache der normalen Hundesteuer angesetzt, diese im Laufe der Jahre aber auf das 8-fache angepasst, heißt es von der Tammer Stadtverwaltung. Die Gebühr sei auf Antrag einer Fraktion im Gemeinderat im Oktober 2000 eingeführt worden, also etwa ein halbes Jahr nach einem tödlichen Angriff eines Hundes auf einen Schüler in Hamburg – dieser Vorfall sorgte bundesweit für Diskussionen. In Tamm selbst habe ein Jahr zuvor ein nicht angeleinter Kampfhund einen anderen Hund angegriffen und verletzt.
Die Stadt Ludwigsburg nennt neben der Eindämmung gefährlicher Tiere noch einen weiteren Grund für die Einführung der Steuer: Sie diene auch als Einnahmequelle für die Stadt. Zu den betroffenen Hunden gehören demnach dieselben Rassen wie in Tamm, Kreuzungen daraus, sowie „Hunde sonstiger Rassen, die aufgrund bestimmter Vorfälle durch die Ortspolizeibehörde als gefährlich eingestuft wurden“, gibt die Stadt an.
Jedoch könnten Hundehalter durch einen Wesenstest nachweisen, dass das jeweilige Tier ungefährlich sei. „Bei bestandenem Wesenstest wird der Hund mit dem geringeren Steuersatz besteuert“, heißt es aus der Verwaltung.
Die Gemeinden mit den niedrigsten Gebühren begründen den Verzicht auf eine eigene Kampfhundesteuer zumeist mit einer geringen Zahl betreffender Tiere. „Die Anzahl bewegt sich im niedrigen zweistelligen Bereich“, heißt es etwa aus Bietigheim-Bissingen. Der Verwaltungsaufwand für eine so kleine Zahl von Hunden sei zu hoch. Zudem glaubt die Stadtverwaltung nicht, dass eine hohe Hundesteuer Menschen wirklich daran hindert, Kampfhunde zu halten.
In Affalterbach verzichtet man ebenfalls auf eine eigene Kampfhundesteuer, der Grund: Das Thema sei in der Gemeinde schlicht noch nie aufgekommen. Weder von der Bürgerschaft noch von Seiten des Gemeinderates.
Kampfhunde müssen gemeldet werden
Wer einen Kampfhund besitzt, muss diesen, ähnlich wie bei der klassischen Hundesteuer, melden. Wer dies nicht innerhalb der von der jeweiligen Gemeinde festgelegten Fristen tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit, was zu einer Geldstrafe führen kann.
In Tamm und Ludwigsburg etwa überprüft der Ordnungsdienst Hunde im öffentlichen Raum nach eigenen Angaben regelmäßig. In Tamm müssen betreffende Hunde demnach sichtbar mit einer Hundesteuermarke versehen sein.
Sonderregelung in Tamm
Ausnahmefälle Bei einigen Rassen, die Eigenschaften von Kampfhunden haben, können die Besitzer laut der Stadtverwaltung Tamm eine Ausnahmeregelung für ihre Tiere erwirken. Dafür müsse man bei der entsprechenden Behörde nachweisen, dass die betreffenden Hunde „keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen“.
Betreffende Rassen Bei den folgenden Rassen sei diese Ausnahme grundsätzlich möglich: Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Español, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu.