Hartmut Herrigel arbeitet beim Polizeipräsidium Ludwigsburg in der Abteilung Umwelt/Gewerbe. Dort werden die Tierschutzfälle bearbeitet. Herrigels Bilanz sagt: diese Fälle haben 2014 gegenüber dem Vorjahr zugenommen.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Kreis Ludwigsburg - Nüchtern gesprochen ist Hartmut Herrigel Polizeihauptkommissar. Würde man seine Tätigkeit allerdings ein wenig poetischer beschreiben wollen, könnte man auch sagen, er ist für die Schöpfung im Kreis Ludwigsburg zuständig. Wasser, Luft, Erde und was darauf lebt, sind sein Aufgabenbereich. Zurück ins Amtsdeutsch übersetzt heißt das: der 54-Jährige arbeitet zusammen mit sechs Kollegen in Bietigheim bei der Abteilung Gewerbe/Umwelt, die eine selbstständige Organisationseinheit des Polizeipräsidiums Ludwigsburg ist. Vor seiner Auflösung war das einmal der Wirtschaftskontrolldienst. Geblieben ist die Zuständigkeit für Müllablagerungen, Gewässerverunreinigung, Marken- und Urheberrechtsschutz – und der Tierschutz. Seit 1991 ist Herrigel mit dabei.

 

Aufwendige Gespräche im Wohnviertel

Und weil er selbst zwei Hunde hat, landen insbesondere die Tierschutzfälle, bei denen es um Hunde geht, auf seinem Schreibtisch. Ziemlich weit oben liegt dort im Moment der Fall der zwei vergifteten Hunde aus Bietigheim. Ein Unbekannter hatte in der Eisenbahnstraße mit einem verbotenen Insektizid vergiftete Haftfleischbällchen ausgelegt. Herrigel wartet im Moment auf ein Untersuchungsergebnis der Kriminaltechnik. Er hat getan, was er tun konnte. An die 20 ältere Männer, die in der Eisenbahnstraße wohnen, danach gefragt, wo sie am Morgen des Tages waren, an dem die Hunde starben. Ein Zeuge hatte einen Rentner gesehen, der etwas auf einer Wiese zwischen zwei Wohnblöcken verstreut hatte. Die Gespräche waren zeitaufwendig, blieben aber erfolglos.

Wenn er jetzt durch die Eisenbahnstraße läuft, dann trifft Herrigel auf wenig Hundebesitzer. Der Plan des unbekannten Täters scheint aufzugehen. Hundebesitzer haben Angst. Aber auch Herrigels Anwesenheit wird bemerkt. Kaum ist er wieder in seinem Büro, klingelt das Telefon. Die Frau, deren Hund vergiftet wurde, fragt, ob es etwas Neues gibt. Hartmut Herrigel muss die Anruferin leider enttäuschen. Er nimmt sich Zeit für das Telefonat. Tiere sind dem Gesetz nach zwar Sachen, aber niemand darf ihnen Schmerzen zufügen oder sie töten. Das verbietet das Tierschutzgesetz. Für einen Tierfreund geht Herrigel vergleichsweise nüchtern an seine Falle heran. Das verlangt die Professionalität. Aber die Frage nach dem Namen des neuen Welpen stellt er, auch wenn es für die Akten völlig unerheblich ist.