Das Amtsgericht Besigheim hat einen Mann verurteilt, der im Sommer 2012 Spaziergänger mit einem Stock attackiert hat. Dabei brach der 36-Jährige einem Hundehalter beide Handgelenke.

Ingersheim - Das Amtsgericht Besigheim hat einen 36-Jährigen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung verurteilt. Die Kammer sah es am Montag als erwiesen an, dass der Mann im Sommer 2012 in Ingersheim Spaziergänger mit einem Stock attackiert und einem Mann dabei beide Handgelenke gebrochen hat. Der Grund für die Gewaltausbrüche des Mannes soll sein Hass auf Hunde gewesen sein, welche die Passanten auf der Waldlichtung ausführten. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe.

 

Vor allem der unbedeutende Anlass und die massive Gewaltanwendung würden für dieses Strafmaß sprechen, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Hätte das Opfer damals nicht die Arme zum Schutz erhoben, so der Vorsitzende, wäre auch eine mögliche Todesfolge nicht auszuschließen gewesen. „Die Schläge gingen gezielt in Richtung Kopf.“

Der Täter schlug mehrfach auf sein Opfer ein

Bei dem Vorfall im Juli vor drei Jahren soll der Verurteilte einen Stock nach dem Hund eines 68-Jährigen geworfen haben. Daraufhin warnte der Hundehalter ein Paar, das ebenfalls seinen Hund auf der Wiese nahe des Neckars ausführte. Scheinbar wie aus dem Nichts tauchte der Angeklagte erneut auf und attackierte die Gruppe.

Der 27-jährige Hundehalter hatte dann offenbar ein Gerangel mit dem Angeklagten, in dessen Verlauf er auf den Rücken fiel. Daraufhin drosch der 36-Jährige mit einem Stock auf den jungen Mann ein, der zum Schutz beide Arme vor dem Gesicht verschränkt hatte, und brach ihm dabei die Handgelenke. Laut der Exfreundin des Hundehalters soll der Angeklagte dabei mehr als fünfmal auf das am Boden liegenden Opfer eingeschlagen haben. Anschließend, so berichteten es mehrere Zeugen in Verhandlung, soll der nun Verurteilte seelenruhig den Tatort verlassen haben.

Der Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert

Das Amtsgericht verurteilte den Mann aber nicht nur wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung. Der Richter sah es auch als bewiesen an, dass der Mann in der Heilbronner Agentur für Arbeit mehrfach auffällig geworden ist. In einem Fall soll der 36-Jährige einem Sicherheitsmann mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihn die Treppe hinuntergeschubst haben. Zudem soll der Mann früheren Arbeitgebern telefonisch gedroht haben, ihnen „alle Knochen zu brechen“. Einer seiner Ex-Chefs engagierte aus Sorge daher sogar einen Leibwächter.

Mit der Gefängnisstrafe lag die Kammer deutlich über der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung im Sinn. Der Verteidiger plädierte für einen Freispruch für seinen Mandanten. Es könne nicht eindeutig belegt werden, dass es sich bei dem Mann, der die Hundehalter attackierte, um den 36-Jährigen handle. Die Zeugen würde sich nicht so sicher an das Gesicht des Täters erinnern, als dass sich daraus ein sicheres Urteil ableiten lasse. Auch der Vergleich von verschiedenen Fotos, die den Zeugen nach der Tat vorgelegt worden waren, könnte nicht zweifelsfrei belegen, dass sein Mandant der Täter sei, sagte der Anwalt. Für der 36-Jährigen spreche außerdem, dass er sich nach einem längeren Aufenthalt im Irak freiwillig den deutschen Strafbehörden gestellt habe, „um reinen Tisch zu machen“.