In Heilbronn steht ein 40-Jähriger vor Gericht, dem die Anklage zehn Wohnungseinbrüche in Bietigheim-Bissingen und Umgebung zur Last legt. Da der Mann nur zwei davon zugibt, sollen nun 22 Zeugen aussagen.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Kreis Ludwigsburg/Heilbronn - Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage vor dem Landgericht Heilbronn von einer Einbruchserie aus. Sie zählt zehn Taten. Der 40-jährige Angeklagte soll sie in der Zeit zwischen August 2013 und Januar 2014 begangen haben. Die Tatorte waren Bietigheim-Bissingen, Sersheim, Sachsenheim-Kleinsachsenheim und Talheim. Die Beute besteht aus unendlich vielen Schmuckstücken, zum Teil mit hohem Erinnerungswert für die Opfer, Münzen, Bargeld und Laptops. Unterm Strich ist laut der Anklage ein Schaden in Höhe von 45 000 Euro entstanden.

 

Zwei der zehn Taten gibt der Angeklagte, der aus der Haft vorgeführt wurde, zu – und auch das nur durch eine Erklärung seines Verteidigers. Wohl weil er in diesen Fällen Fingerabdrücke hinterlassen hat. Auch Nachfragen werde er keine beantworten, ließ er durch seinen Anwalt ausrichten. Lediglich zu seiner Person machte er Angaben. Danach ist er verheiratet, Vater dreier Kinder und Haushaltsgeräteelektriker. Zum Zeitpunkt seiner Verhaftung im März 2014 war er in einer Pension in Sachsenheim gemeldet.

Durch Kellerfenster und Terrassentüren eingestiegen

22 Zeugen hat die Große Strafkammer nun geladen, um die Taten zu beweisen. Deren Ablauf könnte einer Polizeibroschüre zur Einbruchsprävention entstammen. Nur dort, wo die Fenster und Türen gesichert waren, scheiterte der Täter und gab auf. Zwei Mal war das der Fall. Die Taten sind deshalb nur als Versuch angeklagt.

In den übrigen Fällen soll der Mann mal die Terrassentür, mal ein Kellerfenster oder ein Fenster im Erdgeschoss aufgehebelt haben. Einmal habe er als Einstiegshilfe in ein verlassenes Einfamilienhaus eine Katzenklappe gewählt, durch die er ein Fenster habe öffnen können, um dann weitere Kellertüren aufzubrechen. Ein andermal habe er einen im Garten stehenden Stuhl genutzt, um besser an ein Fenster zu gelangen. In einem Fall wurde der Einbrecher, während er die Wohnung nach Wertsachen durchsuchte, von der nach Hause zurückkehrenden Bewohnerin überrascht. Er versuchte, ihr mit einer Taschenlampe auf den Kopf zu schlagen. Da die Frau sich wehrte und laut schrie, flüchtete er. Seine Beute und die Taschenlampe ließ er zurück.

Ein Fingerabdruck dient als Beweis

Auf die Spur des Angeklagten kam die Polizei durch den Abdruck seines rechten Zeigefingers am Fensterrahmen eines Hauses in Bietigheim. Es war der erste Einbruch der Serie. Der Abdruck passte zu gleich zwei Namen. Beide Identitäten jedoch gehören zu dem Angeklagten. Denn er war nach seiner Abschiebung in den Kosovo im Jahr 2000 bereits 2001 mit falschem Pass wieder nach Deutschland eingereist. Unter seinem Namen wie dem Alias-Namen wurde er straffällig und aktenkundig.