Zum zweiten Mal in Folge müssen Haushalte im Kreis Ludwigsburg nicht mehr für ihren Rest- und Biomüll bezahlen. An einer Stelle erhöht die AVL jedoch die Gebühren.

Digital Desk: Michael Bosch (mbo)

Vieles wird teurer, die Gebühren für Bio- und Restmüll im Kreis Ludwigsburg nicht. Sie sollen wie in diesem auch nächstes Jahr stabil bleiben. Das hat der Ausschuss für Umwelt und Technik des Kreistages beschlossen. Das letzt Wort hat zwar der Kreistag in seiner Sitzung in gut zwei Wochen, ein Ja zum Vorschlag des Ausschusses gilt allerdings als sicher.

 

Die erneute Nullrunde bei den Gebühren wird möglich, weil das vergangene Jahr für die kreiseigene Abfallverwertungsgesellschaft (AVL) ein historisches war. Ein Gewinn von 6,18 Millionen Euro – vor allem zurückzuführen auf hohe Erlöse durch die Deponien – bedeuten einen Rekord. Die guten Zahlen geben der AVL und ihrem Aufsichtsratsvorsitzenden, Dietmar Allgaier (CDU), einen gewissen Spielraum. Der Landrat ist sogar optimistisch, dass man auch im darauffolgenden Jahr (2024) die Bürger in diesem Bereich nicht zusätzlich belasten muss.

216 Euro für einen „Musterhaushalt“

Die Jahresgebühr für einen Vier-Personen-Haushalt beträgt weiterhin 138,10 Euro. Eine Leerung eines 120 Liter fassenden Restmüllbehälters schlägt mit 5,73 Euro zu Buche, bei der gleich großen Biotonne sind es 2,10 Euro. Nach Angaben der AVL wird ein solcher Behälter im Schnitt zehn Mal im Jahr geleert. Für einen Musterhaushalt fallen also rund 216 Euro im Jahr an Kosten an.

Wie bei den Gebühren kalkuliert die AVL auch bei den Müllmengen ähnlich wie in den Vorjahren. Sie geht von etwa 76 000 Tonnen Restmüll und 35 000 Tonnen Biomüll aus.

Im Gegensatz zu privaten Haushalten erhöht die AVL die Gebühren für Unternehmen „geringfügig“, wie es heißt. Abhängig von der Größe der Behälter steigen sie um zwei beziehungsweise fünf Prozent an.

Gerichtsentscheidung steht noch aus

Die Kostenüberdeckung von 5,23 Millionen Euro aus dem vergangenen Jahr, die in den Büchern der AVL verzeichnet sind, steht im Übrigen unter Vorbehalt. Sollten die Einsprüche von rund 2300 Haushalten gegen die Gebührenbescheide für die Jahre 2021 und 2022 erfolgreich sein, muss die AVL das Geld einsetzen. „Es würde damit de facto keine Überdeckung aus 2021 mehr geben“, heißt es. Über die sogenannte Normenkontrollklage, die der Initiativkreis Müllgebühren Ludwigsburg Ende des vergangenen Jahres angestrengt hatte, muss der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim noch entscheiden.