Das Landgericht Heilbronn schickt einen Einbrecher, dem es acht Taten nachgewiesen hat, für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Der 40-jährige Mann wird wohl nach Verbüßung der Hälfte seiner Strafe in den Kosovo abgeschoben.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Heilbronn/Kreis Ludwigsburg - Wir glauben Ihnen nicht“ ist ein Satz, der die Urteilsbegründung gegen den 40-jährigen Angeklagten wie ein roter Faden durchzog. Die dritte Große Strafkammer am Landgericht Heilbronn ist überzeugt davon, dass der Mann acht der zehn ihm zur Last gelegten Wohnungseinbrüche im Kreis Ludwigsburg begangen hat. Sie verurteilte ihn deshalb am Freitag zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.

 

Die beiden Berufsrichter und die zwei Schöffen sehen es als erwiesen an, dass der in einer Pension in Sachsenheim untergekommene Angeklagte zwischen August 2013 und vorigem Januar in acht Wohnungen und Häuser eingebrochen ist. Der Gesamtwert der Beute, die hauptsächlich aus Schmuckstücken, Uhren, Münzen und Laptops besteht, beläuft sich auf 45 000 Euro. Beim letzten Einbruch habe er sich zudem einer Körperverletzung schuldig gemacht, als er wegen der nach Hause kommenden Bewohnerin flüchtete – und sie dabei mit einem Schlag zu Fall brachte. Noch immer hat die Frau, so berichtete sie vor Gericht, Angst, bei Dunkelheit alleine zu sein. Ähnlich geht es zwei Kindern in einem anderen Fall. Sie wollen nicht mehr alleine zu Hause bleiben.

Indizien sprechen gegen den Angeklagten

Bis auf zwei Einbrüche – dort waren seine Fingerabdrücke gefunden worden – leugnete der Angeklagte die Taten. Stattdessen behauptete er hartnäckig, er habe lediglich mit der Beute gehehlt. Das glaubte ihm das Gericht nicht und setzte auf Indizien: Bei dem Mann waren Belege über den Verkauf von Münzen gefunden worden, die ein Mittelsmann etwa an die BW-Bank verkauft hatte. Diese Münzen waren bei den Einbrüchen gestohlen worden.

Auch war der 40-Jährige im Besitz von drei Stiften – einem Füller, einem Drehbleistift sowie einem Kuli mit dem Aufdruck „Spende Blut“, die genau in dieser Kombination bei einem Einbruch gestohlen worden waren. Warum sollte er diese haben, wenn er nur mit dem An- und Verkauf von Schmuck und Münzen befasst gewesen sei, fragte die Richterin in der Urteilsbegründung. An der Taschenlampe, die der Täter beim letzten Einbruch zurückgelassen hatte, fand sich zudem die DNA des Angeklagten. Er habe die Taschenlampe weitergegeben, sagte der 40-Jährige – aber nicht, an wen.

Nach der Hälfte der Straße folgt die Abschiebung

Für den Mann aus dem Kosovo werden seine Taten mit großer Wahrscheinlichkeit die Folge haben, dass er nach Verbüßung der Hälfte der Strafe in sein Heimatland abgeschoben wird. Schon einmal hat er das erlebt – und ist mit neuer Identität illegal erneut nach Deutschland eingereist. Die Therapie, zu der er wegen seiner Alkohol- und Spielsucht bereit wäre, wird er im Kosovo nicht machen können. Und der Kontakt zu seiner Familie dort ist abgebrochen.