Kreisreform in Baden-Württemberg Großer Wurf mit kleinen Schönheitsfehlern

Im Zuge der Reform wurde 1973 der Ostalbkreis geschaffen. Das wirkte sich auch auf die KfZ-Kennzeichen aus, AA für Aalen ersetzte GD für Schwäbisch Gmünd. Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel

Vor 50 Jahren ging in Baden-Württemberg die Kreisreform über die Bühne. Aus 72 Stadt- und Landkreisen wurden über Nacht 44. Nicht überall stießen die Pläne auf Zustimmung, vereinzelt kam es auch zu Reibereien.

Ein Festakt im Neuen Schloss soll am Freitagabend in Stuttgart vor 300 geladenen Gästen das Jubiläum abrunden: 50 Jahre ist es her, dass in Baden-Württemberg eine verwaltungstechnische Umwälzung vonstatten ging, die damals sehr umstritten war und die heute noch bei manchen Zeitgenossen Magengrummeln auslöst: Im Januar 1973 trat die Kreisreform in Kraft, über Nacht wurden aus bislang 63 Landkreisen 35. Die Zahl der Stadtkreise änderte sich nicht, sie blieb bei neun. Damals lebten in Baden-Württemberg knapp 9,2 Millionen Menschen, derzeit sind es rund zwei Millionen mehr.

 

Die Emotionen schlugen hoch vor 50 Jahren. Bei Bürgern, aber auch bei Politikern. Unter anderem in Schwäbisch Gmünd, das nun zum neu geschaffenen Ostalbkreis gehörte. Das bedeutete nicht nur, dass Gmünder künftig auf ihre eigenen KfZ-Kennzeichen (GD) verzichten und sich Schilder mit den Initialen des ungeliebten Nachbarn Aalen (dem offiziellen Kennzeichen des neuen Ostalbkreises) ans Auto schrauben mussten. Nein, viel schlimmer: In Gmünd wollte man sich viel lieber Richtung Stuttgart orientieren, nun befürchtete man, zum „Hinterland von Aalen“ zu werden.

Ein Streit endete vor Gericht

Ärger gab es auch in anderen Gemeinden im Land. So gehörte Villingen bis zur Reform dem badischen Landesteil, Schwenningen hingegen dem württembergischen Teil an. Es entstand eine bis heute von vielen ungeliebte Lösung: Da man sich auf keinen Namen für die neue Stadt einigen konnte, wurde die Bindestrichlösung gewählt – und zwar unter Beachtung der Ausgangsgröße, nicht des Alphabets (Villingen hatte damals knapp 39 000 Einwohner, Schwenningen rund 4000 weniger). Es stand sogar der Vorschlag „Filbingen“ im Raum, nach dem damaligen Ministerpräsidenten Hans Filbinger (CDU).

Ein Streit musste sogar vor Gericht entschieden werden: Der Landkreis Nürtingen zog bis vor den Staatsgerichtshof, um selbstständig zu bleiben - was aber misslang. In Baden-Baden hingegen hatte man mehr Erfolg. Obwohl zunächst vorgesehen war, dass die Stadt ihren Status verliert, durfte sie auch weiterhin Stadtkreis bleiben. Ebenso wie die anderen acht Stadtkreise Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Ulm, Heidelberg, Mannheim, Heilbronn und Pforzheim. Bei den Landkreisen hingegen blieben nur drei unverändert: Emmendingen, Göppingen, Heidenheim.

Die übrigen 60 wurden aufgelöst und daraus 32 neue gebildet. Vor allem sehr kleine Landkreise wie Künzelsau, Mergentheim oder Hochschwarzwald mit weniger als 50 000 Einwohnern wurden aufgelöst. Dennoch blieb die Einwohnerzahl in den Stadt- und Landkreisen auch nach der Reform noch sehr unterschiedlich. Laut dem statistischen Landesamt Baden-Württemberg reicht sie heute von rund 57 000 im Stadtkreis Baden-Baden bis zu rund 630 000 im Stadtkreis Stuttgart. Auch bei den Landkreisen gibt es eine beachtliche Spanne, so hat der Hohenlohekreis heute rund 114 000 Einwohner, der Rhein-Neckar-Kreis hingegen 552 000. Ebenfalls große Unterschiede weist die Zahl der Gemeinden der Landkreise auf: In Heidenheim gehören lediglich elf Kommunen dazu, im Alb-Donau-Kreis sind es 55. Zum Vergleich: Vor der Reform hatte der kleinste Kreis rund 33 000 Einwohner, der größte fast zehnmal so viel.

Die große Koalition machte die Reform möglich

Dass die Kreisreform überhaupt zustande kam, lag vor allem am politischen Hintergrund. Von 1968 bis 1972 regierte in Baden-Württemberg eine große Koalition aus CDU (die auch den Ministerpräsidenten Hans Filbinger stellte) und SPD. Erst deren Zusammenarbeit machte die Umsetzung möglich. Wobei der Weg kein leichter war: Zunächst wurde im Dezember 1969 ein „Denkmodell“, das im von Walter Kruse (SPD) geleiteten Innenministerium entstanden war, öffentlich gemacht. Es sah künftig lediglich 25 Landkreise und fünf Stadtkreise vor. Das erschien der CDU zu radikal und zu bürgerfern. Der Gegenvorschlag der Christdemokraten beinhaltete 38 Land- und acht Stadtkreise. Heraus kam schließlich ein Kompromiss, der im Juli 1971 beschlossen wurde und der schließlich am 1. Januar 1973 in Kraft trat.

Wozu aber brauchte es die Reform überhaupt? Vor allem sollte die Verwaltung an die moderne Industrie- und Konsumgesellschaft angepasst werden. Verkehrswesen, Abfallbeseitigung, Krankenhausversorgung und viele andere Bereiche der kommunalen Verwaltung mussten fit für die Zukunft gemacht werden. Das Stadt-Land-Gefälle sollte reduziert werden, öffentliche Planungen vereinfacht und zentralisiert werden. Diese Diskussion gab es in den 1960er- und 1970er Jahren nicht nur in Baden-Württemberg, sondern in ganz Deutschland. Die Wirtschaftskrise von 1966/1967 verstärkte den Reformdruck. Bevor es im Südwesten soweit war, hatte es in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Bayern bereits ähnliche Reformen gegeben.

Landkreise als Krisenmanager

Joachim Walter, der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, sieht die Reform als wichtigen Schritt in die Zukunft: „Aufgrund der neuen und größeren Gebietszuschnitte war es möglich, Kreisaufgaben effizienter und auch professioneller zu erledigen. Ohne die dadurch gewonnene Verwaltungsstärke wäre beispielsweise der Ausbau des Krankenhauswesens oder des beruflichen Schulwesens nicht zu bewältigen gewesen.“ Die Reform habe die Grundlage für die darauf aufsetzenden Verwaltungsreformen in den Jahren 1995 und 2005 geschaffen. Dies alles wiederum sei Voraussetzung dafür gewesen, dass die Landkreise sich in jüngster Zeit als Krisenmanager bewähren konnten – beispielsweise bei der Aufnahme von Schutzsuchenden in den Jahren 2015 und 2016, während der Coronapandemie und auch aktuell bei der Unterbringung und Versorgung ukrainischer Kriegsflüchtlinge.

Allerdings müssten die Landkreise und die kommunale Verwaltungsebene dringend entlastet werden. Ansonsten drohe eine „Überforderungsspirale“. Deshalb brauche man einen grundlegenden Reformprozess. „Dabei muss es im Kern um eine gesamtpolitische Prioritätensetzung sowie um eine systematische Aufgaben- und Standardkritik gehen“, sagt Walter. Diese könne, ähnlich wie vor 50 Jahren, nur mit der entsprechenden parlamentarischen Unterstützung gelingen.

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