Die beschädigte Kreisstraße zwischen den Rudersberger Teilorten Mannenberg und Oberndorf wird demnächst in beide Richtungen wieder freigegeben – mit Einschränkungen.
Die Kreisstraße zwischen den Rudersberger Teilorten Mannenberg und Oberndorf (K 1883) ist seit September 2024 nur einseitig von Oberndorf kommend befahrbar. Starke Regenfälle hatten massive talseitige Rutschungen verursacht, welche die Fahrbahn erheblich beschädigt haben.
Sanierung folgt erst 2026
Geologische Untersuchungen haben ergeben, dass die Beseitigung der Schäden und die dauerhafte Wiederherstellung der Straße nur im Rahmen einer aufwendigen Sanierung erreichbar ist. Die Instandsetzung der ersten Rutschungsbereiche soll laut einer Mitteilung in der zweiten Hälfte des Kalenderjahrs 2026 beginnen.
Um die Situation für die Pendlerinnen und Pendler sowie für den Schülerverkehr, die täglich auf die Strecke angewiesen sind, zu verbessern, hatten der Landkreis und die Gemeinde Rudersberg in enger Abstimmung mit einem beauftragten Ingenieurbüro verschiedene Möglichkeiten einer Öffnung der Strecke mit Einschränkungen geprüft. Im Ergebnis ist eine Übergangslösung mit Ampelanlage unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese soll nun schnell umgesetzt werden, sodass die Strecke ab 23. Juni zum Ferienende in beide Fahrtrichtungen freigegeben werden kann.
Umleitung für Autos über 3,5 Tonnen
Insbesondere der talseitige Fahrstreifen kann in den betroffenen Abschnitten nur begrenzt belastet werden. Dort muss der Verkehr einspurig auf der Hangseite geführt werden. Eine komplette Freigabe ist auf diesen Abschnitten erst nach Abschluss der Sanierung möglich. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Stabilität des Fahrbahnkörpers nicht zu überlasten, muss der Durchgangsverkehr über 3,5 Tonnen den Streckenabschnitt weiterhin umfahren. Eine Umleitung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ist deshalb weiter ausgeschildert. Zudem ist die Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer reduziert und der Fahrstreifen teilweise auf 2,75 Meter verengt.