5 Jahre Corona-Lockdown Wofür sich Ministerpräsident Kretschmann heute noch schämt

, aktualisiert am 21.03.2025 - 08:36 Uhr
Winfried Kretschmann setzt im Februar 2022 eine Maske auf. Foto: dpa/Marijan Murat

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann erinnert sich an die Politik während der Coronapandemie und erklärt, welche Entscheidung ihm heute noch nachgeht.

Entscheider/Institutionen: Annika Grah (ang)

Der Ministerpräsident wirkt wie jemand, der mit sich im Reinen ist, als er in der Bibliothek des Staatsministeriums zum Gespräch über die Coronapolitik empfängt. Schon oft hat er die Pandemie revue passieren lassen, nicht nur in der Enquetekommission im Landtag. Und so stellt er schnell klar: „Ich glaube nicht, dass ich etwas grundlegend anders machen würde.“ Krisen seien nun einmal Zeiten der Exekutive. Man müsse sehr schnell handeln, erklärt Kretschmann. „Wir haben Deutschland sehr ordentlich durch die Pandemie gelotst. Das Ergebnis spricht nicht für eine große Kritik der Verfahrensabläufe.“

 

Die Landesregierungen handelten damals auf Basis von Verordnungen, um schnell reagieren zu können. Das Vorgehen wurde in großen Teilen in der Ministerpräsidentenkonferenz mit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) abgestimmt. Die Parlamente wurden meist nur im Nachhinein einbezogen.

Solche Bilder aus Norditalien prägten das Bild zu Beginn der Pandemie. Foto: LaPresse/Claudio Furlan

Dabei ist es nicht so, als hätte die Landesregierung nicht einzelne Entscheidungen hinterfragt – etwa die langen Schulschließungen im Jahr 2021. Kretschmann sieht sich vor allem durch die gerichtliche Überprüfung der Verordnungen bestätigt: „Die Gerichte hatten das letzte Wort. In der überwältigenden Zahl der Fälle haben die Gerichte uns Recht gegeben.“ Bei einer gravierenden Maßnahme, nämlich der Ausgangssperre Ende 2020, war das nicht so. „Ich hatte da schon meine Zweifel, ob das Stand hält“, räumt der Ministerpräsident heute ein.

Auch würde er sich nicht mehr für eine allgemeine Impfpflicht aussprechen, wie er es Ende 2021 gemeinsam mit Bayerns Ministerpräsident Markus Söder getan hat. „Der Artikel war vielleicht drei Wochen richtig. Dann hat sich herausgestellt, dass der Impfstoff gar nicht die Wirkung hat, die man erwartet hat, weil er lediglich die Ansteckung, aber nicht die Verbreitung des Virus verhindert.“

Brief zur Impfpflicht war ein Fehler

Ex-Post seien manche Vorgaben, etwa dass man nicht zu seinen sterbenden Verwandten konnte, aus heutiger Sicht „völlig überzogen“, sagt er heute. „Aber zum damaligen Zeitpunkt war das Wissen über die Übertragbarkeit und die Folgen nicht klar.“ Viele Entscheidungen seien in hohem Maße angstbesetzt gewesen. „Man war extrem übervorsichtig, weil man zu wenig wusste.“ Das unvollständige Wissen über den Virus habe Gegenargumenten alle Türen geöffnet.

Seine größte Sorge sei immer gewesen, dass die Infektionszahlen aus dem Ruder laufen, sagt Kretschmann: „Und es war auch oft kippelig, muss man sagen. Wir hatten oft Krankenhäuser am Rande der Kapazität.“ Eine Entscheidung beschäftigt ihn noch heute: „Das Härteste waren die Patienten aus dem Elsass.“ Im März und April 2020 wurden mehrere Menschen aus dem benachbarten Frankreich in baden-württembergischen Krankenhäusern behandelt – entgegen der Warnungen aus der Verwaltung, dass die Betten im Ernstfall für deutsche Patienten belegt wären, setzte Kretschmann das durch. Aus seiner Sicht hätte man mehr tun können: „Das waren nicht viele und ich schäme mich heute noch dafür“, sagt er. „ Es gab eine Person, der haben wir buchstäblich das Leben gerettet dadurch, indem wir sie nach Freiburg geholt haben.“

Entscheidung über Patienten aus dem Elsass geht ihm nach

Ein Jahr später sorgte eine Überlegung Kretschmanns zur Einschränkung von Freiheiten für Aufsehen. „Wir sollten also einmal grundsätzlich erwägen, ob wir nicht das Regime ändern müssen, sodass harte Eingriffe in die Bürgerfreiheiten möglich werden, um die Pandemie schnell in den Griff zu bekommen“, sagte er damals unserer Zeitung. Später stellte er klar: Im Rechtsstaat gelte immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. 


Was ihn ärgert: „Heute reden alle nur über die Kollateralschäden, für die man sich entschuldigen soll.“ Aber um die Schäden, die es damals gab und heute noch gebe, gehe es nicht mehr. „Es sind Menschen gestorben oder leiden bis heute an den Langzeitfolgen der Erkrankung. Wir haben sicher manche Kollateralschäden, die etwa Schulschließungen verursacht haben, damals unterschätzt.“ Mit Blick auf die Entscheidungen in der Pandemie sagt Kretschmann: „Ich war mit mir immer im Reinen.“ Das Grundrecht aus Artikel zwei – Leben und körperliche Unversehrtheit – sei genauso ein Grundrecht wie die Freizügigkeit. „Das Bundesverfassungsgericht ist da sehr klar gewesen“, betont Kretschmann.

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