Im Streit um die Ökostromreform haben sich Bund und Länder angenähert - auch im Sinne Baden-Württembergs. Minister Untersteller hält das Glas jetzt aber erst für halb voll - weitere Schritte müssen folgen.

Im Streit um die Ökostromreform haben sich Bund und Länder angenähert - auch im Sinne Baden-Württembergs. Minister Untersteller hält das Glas jetzt aber erst für halb voll - weitere Schritte müssen folgen.

 

Stuttgart - Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat sich weitgehend zufrieden mit den Ergebnissen des Energie-Gipfels von Bund und Ländern in Berlin gezeigt. Er sprach am Mittwoch in Stuttgart von einem guten Kompromiss. So werde der Ausbaukorridor für Windkraft an Land erheblich erweitert. „Gerade für Baden-Württemberg ist das wichtig, weil wir hier Nachholbedarf haben.“ Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) mahnte aber weitere Nachbesserungen an.

Bund und Länder hatten sich am Dienstag über die Reform der Ökostrom-Förderung weitgehend geeinigt. Der Bund kam bei der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) den Ländern vor allem bei der Windkraftförderung an Land sowie bei der Biomasse entgegen.

Kretschmann: Energiewende wird nicht abgewürgt

„Wir sind dem Ziel, die EEG-Umlage stabil zu halten und die Energiewende nicht abzuwürgen, ohne dass die Strompreise durch die Decke schießen, einen wesentlichen Schritt näher gekommen“, sagte Kretschmann. Auch Untersteller lobte, dass der Ausbaukorridor von Windkraft an Land breiter werde. „Wir haben aber beim Thema Photovoltaik und nach wie vor auch beim Thema Eigenverbrauch noch Diskussionsbedarf“, betonte der Umweltminister.

So verfolge der EEG-Entwurf offenbar das Ziel, die Photovoltaik abzuwürgen. Keine Einigung gab es auch im Streit um den Stichtag, ab wann für neue Windräder Förderkürzungen gelten. Nach Vorstellung der Bundesregierung soll für Anlagen, die nach dem 23. Januar 2014 genehmigt worden sind, die neue Regelung mit Förderkürzungen rückwirkend gelten. Mehrere Länder fordern eine Verschiebung.

Beim Energie-Gipfel war unter anderem vereinbart worden, dass der Austausch alter Windräder durch neue und leistungsstärkere nicht in die geplante Begrenzung von 2500 Megawatt pro Jahr beim Windkraftausbau an Land einberechnet wird. Förderbedingungen für windschwächere Standorte im Binnenland sollen etwas verbessert werden, damit etwa der Südwesten seine Ausbauziele schaffen kann.

Bei Biomasse sollen Erweiterungen bestehender Anlagen nicht unter die Deckelung fallen. Hier soll der Zubau auf 100 Megawatt im Jahr begrenzt werden. Das Bundeskabinett soll die Novelle am 8. April beschließen.