Kiew/Lwiw - Seit die ersten Raketen in Kiewer Hochhäuser einschlugen, haben sich die Bilder von in Trümmern liegenden ukrainischen Wohnvierteln weltweit verbreitet. Nun hat der internationale Strafgerichtshof reagiert und auf Antrag von 39 Mitgliedsstaaten Ermittlungen gegen russische Politiker, Kommandeure und Soldaten aufgenommen. Die Untersuchungen seien unverzüglich eingeleitet worden und umfassten alle früheren und aktuellen Vorwürfe von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord, die seit dem 21. November 2013 in irgendeinem Teil des ukrainischen Hoheitsgebiets begangen wurden, sagte der Chefankläger des Gerichtes im niederländischen Den Haag, Karim Khan.
Streumunition im Einsatz
Vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung gelten nach dem Völkerrecht als Kriegsverbrechen, ebenso wie der Einsatz besonders gefährlicher Waffen. So wird russischen Verbänden beispielsweise vorgeworfen, Wohngebiete in den beiden größten Städten der Ukraine, Kiew und Charkiw, gezielt mit sogenannter Streumunition beschossen zu haben. Amnesty International berichtet zudem, am zweiten Tag der aktuellen russischen Offensive sei die Ochtryka im Nordosten des Landes mit solchen Granaten beschossen worden. Dabei seien außer Wohnhäusern auch das Krankenhaus und ein Kindergarten getroffen worden. Drei Menschen starben, unter ihnen ein Kind.
Die Granaten in der Größe einer Getränkedose werden in Raketen ins Zielgebiet transportiert, die sowohl von Flugzeugen wie auch von Geschützen abgefeuert werden können. Über dem Ziel zerbersten die Transportkörper noch in der Luft in einer Höhe zwischen 50 und 100 Metern. Dadurch werden je nach Typ um die 120 kleine Granaten freigesetzt, die zu Boden fallen und sich etwa auf die Größe eines Fußballfeldes verteilen. Sie können selbst leicht gepanzerte Fahrzeuge durchschlagen, Menschen können durch die Splitterwirkung tödlich verletzt werden.
Kleingranaten können für Spielzeug gehalten werden
In der Ukraine verschießen russische Verbände die Raketen vor allem mit dem Mehrfachraketenwerfer BM 21, der innerhalb von Sekunden bis zu 40 solcher Raketen verschießt. Jedes einzelne Waffensystem deckt im bis zu 20 Kilometer entfernten Ziel eine Fläche von etwa 150 mal 150 Metern ab. Zu einer Feuereinheit gehören in der Regel sechs Mehrfachraketenwerfer. Ein weiteres Problem ist, dass die oftmals gefärbten Kleingranaten nicht immer bei Auftreffen auf der Erde explodieren. Sie können so später von Kindern als Spielzeug wahrgenommen werden und detonieren, wenn die Blindgänger bewegt werden.
Seit dem 1. August 2020 haben aktuell 110 Staaten den Einsatz von Streumunition geächtet, 13 weitere Staaten der Oslo-Übereinkunft beigetreten, haben sie aber noch nicht ratifiziert. Weder Russland noch die Ukraine sind – wie die USA – dem Abkommen bislang beigetreten.
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Das humanitäre Völkerrecht verbietet Soldaten, zivile Wohngebiete zu beschießen. Sie dürfen nur militärische Ziele bekämpfen, deren Zerstörung, Inbesitznahme oder Neutralisierung einen eindeutigen militärischen Vorteil darstellt.
Zweifelhafter Post der ukrainischen Spezialeinheiten
Angesichts der Bombardierung von Wohngebieten reagierte das Kommando der Spezialeinheiten der ukrainischen Verteidigungsstreitkräfte am vergangenen Mittwoch um 18.39 Uhr. Auf Facebook veröffentlichte es einen Post, der sich an die Artilleristen auf russischer Seite richtet: „Nach Eurem brutalen Beschuss unserer friedlichen Städte, unserer Verwandten, Kinder und Lieben seid ihr Würmer unser wichtigstes Ziel geworden.“
Dann kündigt das dem ukrainischen Verteidigungsministerium unterstehende Kommando seinerseits an, Kriegsverbrechen zu begehen: „Von nun an wird es keine gefangenen russischen Artilleristen mehr geben. Keine Gnade, kein ‚Bitte töte mich nicht, ich ergebe mich‘ wird durchgehen. Jede Einheit, egal ob Kommandant, Fahrer, Richt- oder Ladeschütze wird wie ein Schwein geschlachtet. Piss‘ dir in die Hose, wir kommen dich holen. Ruf deine Mutter ein letztes Mal an. Sag ihr, dass du gleich sterben wirst, Schakal. Wir sind nicht der Tod, wir sind schlimmer!“
Offenbar fiel einem Ministerialen auf, dass dieser Inhalt problematisch war. Am nächsten Morgen, dem 3. März, 6.27 Uhr, wurde der Satz „Von nun an wird es keine gefangenen russischen Artilleristen mehr geben. Keine Gnade, kein ‚Bitte töte mich nicht, ich ergebe mich‘ wird durchgehen.“ aus der Veröffentlichung gestrichen.
Ein Aufruf zu Kriegsverbrechen?
Artikel 3 der Genfer Konvention sieht ausdrücklich vor, dass sich Ergebende „unter allen Umständen mit Menschlichkeit behandelt werden“ sollen. Es verbietet ausdrücklich „Angriffe auf Leib und Leben“ von Kriegsgefangenen und betont: „Verurteilungen und Hinrichtungen ohne vorhergehendes Urteil eines ordnungsmäßig bestellten Gerichtes, das die von den zivilisierten Völkern als unerlässlich anerkannten Rechtsgarantien bietet.“ Vor dem Hintergrund stellt sich die Frage, ob das ukrainische Verteidigungsministerium als Betreiber der Facebook-Seite mit dem Aufruf, keine Gefangenen unter den russischen Artilleriesoldaten zu machen, zu einem Kriegsverbrechen aufgerufen hat. Zumal sich der Eintrag in Windeseile verbreitete: 27 211 Menschen bewerteten ihn als positiv, 14 098 verteilten ihn weiter unter ihren Anhängern. Dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj zufolge sind bereits Hunderte russische Soldaten in Gefangenschaft geraten. Diese Aussagen ließen sich nicht unabhängig prüfen.
Unkontrollierte Waffenausgabe
Seit mehreren Tagen werden Ukrainerinnen und Ukrainer zudem durch ihre Regierung bewaffnet. Meistens ohne dass festgehalten wird, wer welche Waffe und Munition erhalten hat. Nach dem Krieg wird niemand mehr kontrollieren können, was damit passiert. An den Grenzen kontrolliert jetzt schon niemand genau, was aus der Ukraine herausgebracht wird. Die Waffen können so auch in die Europäische Union gelangen. Bei den islamistisch motivierten Terroranschlägen seit November 2015 in Paris wurden vor allem Waffen aus Bosnien-Herzegowina verwendet. Ein Land, in dem vor 30 Jahren ein Bürgerkrieg ausbrach. Und in der auf dieselbe Art und Weise Waffen an die Bevölkerung ausgegeben wurden, wie jetzt in der Ukraine.
Vor Ort
Franz Feyder (58)
ist für unsere Zeitung in die Ukraine gereist und hat in den vergangenen Tagen in zahlreichen Reportagen aktuell aus dem Kriegsgebiet berichtet – zuletzt aus Lwiw und aus der Hauptstadt Kiew. Dabei behielt er einen kritischen und unabhängigen Blick auch auf das Verhalten des ukrainischen Militärs. Inzwischen hat Franz Feyder wieder den Rückweg nach Deutschland angetreten.