Die Zahl der Menschen aus der Ukraine, die dem Krieg entkommen wollen, steigt. So wird unter anderem auch die Halle des Berufsschulzentrums Leonberg vorbereitet.

Als Folge der stetig steigenden Zahl an Menschen, die wegen des Krieges aus der Ukraine fliehen müssen, ist die Verteilung seitens des Bundes innerhalb der Bundesländer beziehungsweise innerhalb Baden-Württembergs voll angelaufen. „Unsere kreiseigenen Unterbringungsplätze laufen schnell voll, deshalb müssen wir auch kreiseigene Schulsporthallen als Notunterkünfte vorbereiten“, kündigt der Böblinger Landrat Roland Bernhard an.

 

Sporthallen werden aus dem Schulbetrieb genommen

Aktuell angedacht sind eine Sporthalle des Berufsschulzentrums Leonberg sowie die Sporthalle der Gottlieb-Daimler-Schule in Sindelfingen – zu einem späteren Zeitpunkt eventuell auch noch die große Sporthalle des Kaufmännischen Schulzentrums in Böblingen. Die Vorbereitungen rund um die nötige Ausstattung laufen – Schutzböden werden verlegt und Trennwände aufgebaut. Dazu werden den Hallen ergänzend Küchencontainer und Waschmaschinencontainer bereitgestellt.

Voraussichtlich werden die beiden zuerst genannten Schulsporthallen im laufenden Monat März aus dem Schulbetrieb genommen und zur Notunterbringung zur Verfügung gestellt. In jeder dieser Hallen sollen etwa hundert Menschen Platz finden.

Noch am Montag hatte es für Werner Diebold, Leiter des Beruflichen Schulzentrums in Leonberg (BSZ), nicht so eilig ausgesehen. „Doch jetzt wird alles sehr schnell gehen und unsere Sporthalle wird für die Flüchtlinge aus der Ukraine vorbereitet.“

Sportunterricht muss in anderen Hallen stattfinden

Diebold kann sich noch an das Jahr 2016 erinnern, als Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan und mehreren osteuropäischen Ländern in Leonberg angekommen waren. „Wir sind dann mit unserem Sportunterricht auf andere Hallen in der Umgebung ausgewichen, weil beide Hallen belegt waren.“

Auch jetzt muss die Schulleitung wieder organisatorisches Geschick beweisen. „Wir würden uns ja freuen, wenn wir eine Halle behalten und diese in einer Nachverdichtung oder gar nur vierzehntägig nutzen dürften, damit der Sportunterricht, der für die Schüler versetzungsrelevant ist, auch stattfinden kann.“

Nicht nur den Schülerinnen und Schülern des BSZ stehen die Sporteinrichtungen zur Verfügung. Auch Vereine belegen die Hallen mit Jugendfußball oder Kinderturnen. Der Polizeisport hat dort seinen Platz, und zwei Termine sind für die Jugendlichen des Gästehauses, das der internationale Bund betreibt, im Belegungsplan blockiert. „Wo Menschen privat unterkommen können, ist das natürlich immer zu begrüßen, und ich bedanke mich bei allen, die Wohnraum zur Verfügung stellen“, sagt der Landrat. Was rund um die Aufnahme von Menschen aus der Ukraine zu tun ist, hat der Landkreis – auch in ukrainischer und russischer Sprache – auf seiner Homepage kompakt gebündelt (www.lrabb.de).

EU beschließt Massenzustrom-Richtlinie

Die EU hat für die Geflüchteten aus der Ukraine die Massenzustrom-Richtlinie beschlossen. Dadurch haben die Ukrainer den Status von „Vertriebenen“ und können auf Basis des Paragrafen 24 des Aufenthaltsgesetzes einreisen und Leistungen erhalten, ohne ein aufwendiges Asylverfahren durchlaufen zu müssen. So entfällt auch das dreistufige Aufnahmesystem – Erstmeldung in einer Landeserstaufnahmestelle, vorübergehende Unterbringung durch die Landkreise und Anschlussunterbringung in den Städten und Gemeinden. Sie dürfen visafrei in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich zunächst für 90 Tage hier aufhalten.

Bei Einreise bis zum 23. Mai 2022 brauchen sie sich grundsätzlich nicht zu melden. Für Leistungen oder auch eine Arbeitserlaubnis benötigen sie die Anmeldung beim örtlichen Rathaus. Dann wird in der Regel auch ein Aufenthaltstitel erteilt.

Auf der Homepage des Landkreises ist ein vereinfachter Leistungsantrag eingestellt, der ausgefüllt und beim Rathaus abgegeben werden kann.