Das Oberlandesgericht Stuttgart hat im Prozess gegen zwei ruandische Kriegsverbrecher die Befangenheitsanträge der Verteidigung abgelehnt.

Stuttgart - Im Prozess gegen zwei mutmaßliche ruandische Kriegsverbrecher hat der 5. Senat des Oberlandesgerichts Stuttgart die Befangenheitsanträge der Verteidigung als unbegründet abgelehnt. Dies verkündete das Gericht am Mittwoch laut einer Sprecherin. Als Begründung für den Befangenheitsantrag hatten die Anwälte der beiden Angeklagten angeführt, dass es der Verteidigung verwehrt worden sei, eine Stellungnahme zu verlesen. Das Gericht hatte es in der vorangegangenen Verhandlung abgelehnt, anstelle der Einlassungen der Angeklagten zur Person oder zur Sache ein sogenanntes Opening Statement der Verteidigung zu hören.

 

Seit vergangener Woche müssen sich die zwei mutmaßliche Rädelsführer einer für Gräueltaten im Bürgerkriegsgebiet des Kongo berüchtigten Miliz wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verantworten. Sie sollen von Deutschland aus die berüchtigte „Forces Démocratiques de Libération du Rwanda“ (FDLR) gesteuert haben, die im Osten des Kongo zahlreiche Morde und Massaker, Massenvergewaltigungen, Verschleppungen und Plünderungen beging. Der Prozess ist bundesweit der erste nach dem seit 30. Juni 2002 geltenden Völkerstrafgesetzbuch. Darin ist geregelt, dass deutsche Gerichte Straftaten gegen das Völkerrecht wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen aburteilen können. Dies gilt auch dann, wenn der Tatort nicht in Deutschland lag oder wenn Täter oder Opfer nicht deutsche Staatsangehörige sind.