Der erste Flüchtling, der sich wegen eines Kriegsverbrechens in Syrien in Deutschland verantworten musste, steht erneut vor Gericht. Das Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt über die Geiselnahme eines kanadischen UN-Mitarbeiters 2013 in Syrien, an welcher der Flüchtling beteiligt gewesen sein soll.

Stuttgart - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte ein früheres Urteil des OLG Stuttgart gegen den Mann in der Sache aufgehoben. Im Herbst 2017 war er unter anderem wegen Beihilfe zu erpresserischem Menschenraub, schwerer Freiheitsberaubung sowie Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Bundesanwaltschaft hatte Revision eingelegt. Sie will, dass der Mann als Täter und Mittäter verurteilt wird.

 

Helfer oder Täter?

Eine andere Kammer des OLG muss das Verfahren neu aufrollen und das Strafmaß neu verhandeln. Laut Bundesanwaltschaft ist die Täterschaft des Syrers festzustellen. Er habe den Kanadier immer wieder selbst in sein Zimmer gesperrt. Der kanadische UN-Mitarbeiter war 2013 verschleppt und acht Monate lang gefangen gehalten worden, ehe er entkommen konnte. Die Entführer forderten damals von der UN, von Kanada und der Familie sieben Millionen US-Dollar Lösegeld.