Spezialeinheiten

Um alte Fälle neu aufzurollen, haben mehrere Bundesländer sogenannte Cold-Case-Units (Einheiten für „kalte Fälle“) gegründet, die sich mit nichts anderem befassen. In Hamburg und Kiel sind solche Ermittlungsgruppen bereits aktiv; in Nordrhein-Westfalen baut das Landeskriminalamt gerade eine Cold-Case-Datenbank auf. Das alles geschieht vor dem Hintergrund der NSU-Morde, die jahrelang nicht als rechtsterroristische Taten erkannt worden waren.

 

Neue Technik

Kamen früher Landkarten mit Stecknadeln zum Einsatz, um Tatorte zu markieren, setzt die Polizei heute auf geografische Informationssysteme (GIS), eine Art Google Maps für Fahnder. Auch sonst hat die Akte aus Papier größtenteils ausgedient: Europaweit existieren unzählige Datenbanken, in denen vom Fingerabdruck von Verdächtigen über Fluggast-Daten bis zum Visum-Status von Einreisenden so ziemlich alles gespeichert ist.

Gesetzeslage

Mit der Vorratsdatenspeicherung ist ein weiteres Instrument hinzugekommen. Welche Behörde im Einzelfall auf welche Datenbank zugreifen darf, unterscheidet sich von Land zu Land.

Forensische DNA-Analyse

Mehrere Gesetzesinitiativen versuchen derzeit, den Paragrafen 81 der Strafprozessordnung so zu ändern, dass die DNA-Analyse ausgeweitet wird. So dürften künftig auch Augen-, Haut- und Haarfarbe sowie die „biogeografische Herkunft“ aus dem Material ausgelesen werden. Herausgekommen könnte am Ende ein Phantombild aus dem Labor.

Kritik

Ein Ansatz, der von Wissenschaftlern jedoch kritisch gesehen wird. Im Fachmagazin „Nature“ (Ausgabe 545) weist eine fächerübergreifende Initiative auf die Risiken der Methode hin. Besonders das Konzept der „biogeografischen Herkunft“ sei für heterogene, von Migration geprägte Gesellschaften untauglich.

Per DNA-Analyse kann man auch die Augenfarbe des Täters bestimmen

Beim Blick in die Vergangenheit hilft vor allem aktuelle Technik, doch sie ist kein Allheilmittel. „DNA-Analyse bewertet kein Verhalten“, meint etwa Andreas Müller, ein langjähriger Profiler beim Landeskriminalamt in Düsseldorf. „Wenn Sie wissen wollen, warum jemand fünfmal auf ein Kind einsticht, hilft Ihnen keine Software.“ Dementsprechend zurückhaltend äußert sich Müller zur Rasterfahndung. Diese sei „enorm aufwendig, aber fehlerbehaftet“. Mit der erweiterten forensischen DNA-Analyse, bei der auch die Haar- oder Augenfarbe aus der DNA herausgelesen werden darf, steht der Polizei aller Voraussicht nach demnächst ein weiteres Instrument zur Verfügung. „Doch die Vorhersagen sind im Anwendungsfall längst nicht so genau, wie es in den Gesetzesinitiativen behauptet wird“, sagt Veronika Lipphardt, Professorin für Wissenschaft und Technik am University College der Uni Freiburg. Zudem ließen sich Ermittlungen kaum sinnvoll fokussieren, wenn das Ergebnis auf eine Mehrheit hinweise, etwa auf einen braunhaarigen, blauäugigen Täter mitteleuropäischer Herkunft.

Die erweiterte forensische DNA-Analyse könnte dazu führen, dass sich Ermittler überproportional oft – und zu Unrecht – auf Minderheiten konzentrieren. Dass das gehörig nach hinten losgehen kann, zeigt das Beispiel des „Heilbronner Phantoms“: Nach dem Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter im Jahr 2007 hatten Ermittler DNA-Spuren am Tatort sichergestellt. Da die DNA bundesweit an weiteren Tatorten auftauchte, vermuteten die Beamten eine hoch mobile, womöglich aus Osteuropa stammende Frau. Später stellte sich heraus, dass die bei der Spurensuche verwendeten Wattestäbchen verunreinigt gewesen waren. Die DNA stammte von einer Mitarbeiterin des Stäbchen-herstellers – für den Polizistenmord war die NSU-Terrorzelle verantwortlich.

Was darf die Polizei?

Auch beim Cold Case der ermordeten Austauschstudentin in Kufstein wird die Kontroverse um polizeiliche Befugnisse deutlich. In Österreich durfte das Landeskriminalamt die Lkw-Mautdaten auswerten, wodurch die Beamten dem Täter auf die Schliche kamen. In Deutschland ist die Erstellung solcher Bewegungsprofile verboten, um eine Totalüberwachung der Bevölkerung zu verhindern. Doch das Ringen um erlaubte und unerlaubte Ermittlungsmethoden ist längst nicht vorbei. Kaum hatten die deutschen und österreichischen Beamten ihre Erkenntnisse vorgestellt, trat der Bürgermeister von Endingen vor die Presse. Er freue sich über das aufgeklärte Verbrechen, sagte der CDU-Politiker. Nur eine Sache wolle er noch loswerden: dass Polizisten in Deutschland nicht die gleichen Befugnisse hätten wie ihre europäischen Kollegen, das störe ihn doch gewaltig.

Hartnäckige Kriminalisten

Spezialeinheiten

Um alte Fälle neu aufzurollen, haben mehrere Bundesländer sogenannte Cold-Case-Units (Einheiten für „kalte Fälle“) gegründet, die sich mit nichts anderem befassen. In Hamburg und Kiel sind solche Ermittlungsgruppen bereits aktiv; in Nordrhein-Westfalen baut das Landeskriminalamt gerade eine Cold-Case-Datenbank auf. Das alles geschieht vor dem Hintergrund der NSU-Morde, die jahrelang nicht als rechtsterroristische Taten erkannt worden waren.

Neue Technik

Kamen früher Landkarten mit Stecknadeln zum Einsatz, um Tatorte zu markieren, setzt die Polizei heute auf geografische Informationssysteme (GIS), eine Art Google Maps für Fahnder. Auch sonst hat die Akte aus Papier größtenteils ausgedient: Europaweit existieren unzählige Datenbanken, in denen vom Fingerabdruck von Verdächtigen über Fluggast-Daten bis zum Visum-Status von Einreisenden so ziemlich alles gespeichert ist.

Gesetzeslage

Mit der Vorratsdatenspeicherung ist ein weiteres Instrument hinzugekommen. Welche Behörde im Einzelfall auf welche Datenbank zugreifen darf, unterscheidet sich von Land zu Land.

Forensische DNA-Analyse

Mehrere Gesetzesinitiativen versuchen derzeit, den Paragrafen 81 der Strafprozessordnung so zu ändern, dass die DNA-Analyse ausgeweitet wird. So dürften künftig auch Augen-, Haut- und Haarfarbe sowie die „biogeografische Herkunft“ aus dem Material ausgelesen werden. Herausgekommen könnte am Ende ein Phantombild aus dem Labor.

Kritik

Ein Ansatz, der von Wissenschaftlern jedoch kritisch gesehen wird. Im Fachmagazin „Nature“ (Ausgabe 545) weist eine fächerübergreifende Initiative auf die Risiken der Methode hin. Besonders das Konzept der „biogeografischen Herkunft“ sei für heterogene, von Migration geprägte Gesellschaften untauglich.