Bei einem Ausflug einer Kinderkrippe im April des letzten Jahres stürzt ein Junge in ein Regenrückhaltebecken. Zwölf Tage später stirbt er. Jetzt ist das Urteil gegen die Erzieherinnen gefallen.

Wolfsburg - Drei Betreuerinnen sind wegen des Todes eines Krippenkindes am Dienstag in Wolfsburg der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden. Der Richter am Amtsgericht verwarnte die drei Frauen und verurteilte sie zu einer Geldstrafe auf Bewährung. Eine vierte Angeklagte wurde freigesprochen, weil sie als Praktikantin am Tag des Geschehens freiwillig und eher zufällig in der Kita im Stadtteil Nordsteimke war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Im April 2019 hatten die Erzieherinnen demnach bei einem Ausflug zu einem nahegelegen Spielplatz nicht bemerkt, dass sich ein 16 Monate alter Junge von der Gruppe entfernt hatte und in ein etwa 30 Meter entferntes Regenrückhaltebecken gestürzt war. Das Kind soll mehrere Minuten im Wasser gelegen haben, bevor die Beschuldigten es fanden und Rettungsmaßnahmen einleiteten. Der Junge wurde in eine Klinik gebracht, wo er zwölf Tage später an Hirnschäden durch Ertrinken starb. Gegen das Urteil sind noch Rechtsmittel möglich.