Krise am Wohnungsmarkt Reicht die Wohnbauförderung im Land?

Angesichts der Krise im Wohnungsbau fordern die gemeinwohlorientierten Firmen mehr Fördergelder, um Mietwohnungen zu bauen. Foto: Imago/Marcus Brandt

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt wachsen die Sorgen um die Förderung für Sozialwohnungen und Eigentum. Nicht nur die Wohnungsfirmen haben Bedenken – die Landesbauministerin kratzt zum zweiten Mal neue Mittel zusammen.

Entscheider/Institutionen: Annika Grah (ang)

Die Mischung aus Zinswende und hohen Baukosten hatte in diesem Jahr für einen gewaltigen Nachfrageschub bei der Wohnraumförderung des Landes gesorgt. Schon im Mai war der Topf leer, aus dem sowohl niedrige Mieten für Sozialwohnungen als auch günstige Kredite für Eigentumswohnungen gefördert werden. Nun hat das Land zum zweiten Mal Mittel zusammengekratzt und schießt 2023 insgesamt 61,66 Millionen Euro nach, wie das Landesbauministerium mitteilte. Das Geld stamme aus Förderbeitragsresten, Ausgaberesten und ungenutzten Bundeshilfen anderer Länder.

 

Ursprünglich waren für 2023 nach Angaben des Landesbauministeriums 463,41 Millionen Euro für die Landeswohnraumförderung vorgesehen, in der Summe enthalten sind aber auch Fördermittel für Studentenwohnheime. Die reine Wohnraumförderung, mit der vergünstige Mietwohnungen und niedrige Zinsen für Eigentumswohnungen finanziert werden, beziffert das Ministerium 2023 nun auf 494,31 Millionen Euro.

Zusatzmittel schon fast wieder ausgeschöpft

Doch auch die zusätzlichen knapp 62 Millionen Euro dürften angesichts der Antragsflut, die bei der L-Bank aufgelaufen ist, schnell aufgebraucht sein. Gut zwei Drittel der Extramittel seien der Bank bereits zugewiesen und zum großen Teil auch bewilligt, heißt es vom Ministerium. Darunter 14,6 Millionen Euro, die schon im Sommer für Eigenheime zugeschossen wurden.

Den gemeinwohlorientierten Wohnungsfirmen, die die Landesförderung nutzen, um trotz der hohen Baukosten günstigere Mieten anzubieten, reicht das nicht. Die Firmen könnten zwar Anträge für 2024 stellen, aber der Bewilligungsprozess ziehe sich, klagt die Verbandsdirektorin des Verbands baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Iris Beuerle: „Unsere Mitgliedsunternehmen warten dringend auf Zusagen, sie sind bereit, zu bauen.“ In dem Verband sind kommunale und genossenschaftliche Firmen organisiert.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt herrscht Verunsicherung, wieviel Geld künftig überhaupt noch für den Wohnungsbau verfügbar ist. Landesbauministerin Nicole Razavi (CDU) warnte bei der Bauministerkonferenz vergangene Woche, der soziale Wohnungsbau vertrage keine Einsparungen. Das Bundesbauministerium beschwichtigt, der soziale Wohnungsbau sei nicht betroffen. Programme etwa zur Förderung von Energetischer Sanierung wurden aber bereits gestoppt.

Land soll mehr Geld geben

Bei den gemeinwohlorientierten Wohnungsfirmen herrscht angesichts des Haushaltsstreits auf Bundesebene Unsicherheit, ob die versprochenen Steigerungen in den kommenden Jahren eingehalten werden. Das Land plant aktuell 2024 mit 551,4 Millionen Euro. „Die Mittel für die Mietwohnungsförderung müssen in den nächsten Jahren aufgestockt werden“, sagt VBW-Vorständin Beuerle. „Wenn man es ernst meinte, müsste man ordentlich drauflegen.“

Sie ist mit der Forderung nicht allein: Erst vor einigen Wochen hatten Architektenkammer, Mieterbund und die Macher der Internationalen Bauausstellung (IBA) 27 von der Landesregierung ein Sonderprogramm in Höhe von 150 bis 200 Millionen Euro gefordert, um Sozialwohnungsbau anzukurbeln.

In Baden-Württemberg stammt nur ein Drittel der Mittel aus der Wohnraumförderung aus dem Landeshaushalt, der Rest sind Bundesmittel. In anderen Bundesländern wie Hessen, Bayern oder Rheinland-Pfalz ist der Anteil aus dem Landeshaushalt indessen nach Berechnungen der SPD-Fraktion im Landtag deutlich höher. Nach Berechnungen des VBW sind zudem die Ausgaben je Einwohner in anderen Bundesländern höher als im Südwesten. Nicht alle Landesprogramme sind allerdings 1:1 vergleichbar.

Zuviel Geld für Wohneigentum?

Der wohnungspolitische Sprecher der SPD, Jonas Hoffmann, findet auch, dass das Land nachlegen sollte: „Bauen ist Ländersache“, sagte er. Das Land müsse jetzt durch höhere Mittel, effizientere Verwaltung und Ordnungsrecht für Wohnraum sorgen – etwa indem die Fehlbelegung von Sozialwohnungen überprüft wird, als ob wirklich nur Berechtigte dort wohnen.

Der VBW kritisiert, dass in Baden-Württemberg ein vergleichsweise großer Anteil in die Eigentumsförderung fließt. Nicht ganz zu Unrecht: In den Jahren 2018 bis 2022 sind nach Angaben des Ministeriums mit Hilfe der Förderung 5955 neue Mietwohnungen und 3368 neue Wohneinheiten im Eigentum entstanden. Zuletzt ist der Eigentumsanteil aber gesunken. Nur mit 20 Prozent der Mittel wurde Wohneigentum gefördert. Für die Wohnungsfirmen, die mit Hilfe der Fördermittel günstigere Mieten anbieten, geht es angesichts der hohen Baupreise um jeden Cent, argumentiert Beuerle. „Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen geht bezahlbarer Neubau nur mit Fördermitteln. Daher braucht es nun schnell mehr Geld“, sagte sie. Angesichts des Antragsüberhangs, der jetzt schon für 2024 aufgelaufen ist, befürchtet man beim Verband, dass die Mittel im kommenden Jahr in einem noch höheren Tempo aufgebraucht sein könnten als schon 2023.

Wohnraumförderung

Miete
 Bei der Förderung von sozialen Mietwohnungen verpflichten sich die Wohnungsfirmen, über eine bestimmte Zeit günstigere Mieten anzubieten. Die Mieter benötigen einen Wohnberechtigungsschein.

Eigentum
 Haushalte, die unter bestimmte Einkommensgrenzen fallen, erhalten Förderung für selbst genutzte Immobilien.  In diesem Jahr gingen bisher etwa 20 Prozent der Mittel aus den Landesprogrammen in die Eigentumsförderung.

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