Die CDU-Arbeitsministerin Ursula von der Leyen beklagt den Missbrauch mit sogenannter Abrufarbeit im Handel – etwa bei Breuninger.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - Es ist zwei Jahre her, als die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen die Drogeriemarktkette Schlecker direkt attackierte. Die CDU-Politikerin beklagte, dass Schlecker Tausende festangestellte Mitarbeiter durch deutlich schlechter bezahlte Zeitarbeitskräfte eines Arbeitnehmerverleihers ersetzte, der mit dem Konzern verbunden war. In der Folge beschloss der Bundestag vor einem Jahr ein Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit, um „Drehtüreffekte“ auf Kosten der Stammbeschäftigten zu verhindern: das sogenannte Lex Schlecker.

 

Der Einsatz von der Leyens war ein entscheidender Schritt für Schlecker auf dem Weg zur Insolvenz, weil so die arbeitnehmerfeindliche Einstellung des Drogeriediscounters für jedermann ersichtlich und der Ruf bei den Kunden immer schlechter wurde. Muss also auch Breuninger um seine Existenz fürchten, wenn die Ministerin die missbräuchlichen Arbeitszeitpraktiken des Einzelhandels im Allgemeinen und bei der Kaufhauskette im Besonderen nun öffentlich macht? Das gewiss nicht. Wenn aber von der Leyen – ungewöhnlich genug – Firmen dezidiert an den Pranger stellt, ist dies wohl als Mahnung gedacht, einen anderen Kurs einzuschlagen, bevor sich der Gesetzgeber darum kümmern muss.

Das Bundesarbeitsgericht setzt Grenzen

Im aktuellen „Stern“ widmet sich die Ministerin den branchenüblichen „kapazitätsorientierten Arbeitszeiten“, wonach der Beschäftigte zwischen zwei und 40 Stunden in der Woche arbeitet – je nach Bedarf des Unternehmens. „Das ist perfide, das geht überhaupt nicht“, sagt sie. Das Bundesarbeitsgericht setze der Abrufarbeit klare Grenzen. Demnach dürfe lediglich ein Viertel der vereinbarten Mindestarbeitszeit flexibel abrufbar sein, was im Falle Breuninger 30 Minuten pro Woche wären. „Die Verkäuferinnen können in der Regel nicht beeinflussen, ob Kunden kommen oder nicht, sie sind weder zuständig für die Qualität der Ware noch für die Werbung, trotzdem tragen sie alleine das Risiko der Auslastung des Unternehmens“, rügte von der Leyen. „Das ist nicht in Ordnung.“ Eine Stellungnahme des Stuttgarter Traditionsunternehmens zu den Vorwürfen war am Mittwoch nicht zu erhalten. Der Sprecher sei „schwierig zu erreichen“, hieß es.

Freilich meint von der Leyen nicht nur Breuninger, sondern beispielsweise ebenso die Modekonzerne H&M oder Esprit. Vor allem im Textileinzelhandel wird Tausenden von Verkäuferinnen nur eine niedrig bemessene Gesamtstundenzahl für das Jahr zugesichert. Dann warten die Stundenlöhnerinnen daheim, bis sie zur Arbeit eingeteilt werden. Mangels Umsatz werden sie zuweilen aber schon nach zwei Stunden heimgeschickt. Ein reguläres Einkommen lässt sich wegen der starken Schwankungen bei den Arbeitsstunden nicht erzielen.

Verdi hält die Praxis für weit verbreitet

„Diese Praxis ist ziemlich verbreitet und hat sich in den vergangenen zehn Jahren deutlich ausgeweitet, weil die regulierende Wirkung des Tarifvertrags verloren gegangen ist“, sagt der Verdi-Experte Bernhard Franke. Tarifverträge ließen einen solchen Missbrauch nicht zu. Seitdem sie aber nicht mehr allgemein verbindlich sind und viele Unternehmen – wie Breuninger – den Flächentarif verlassen haben, kann sich der Wildwuchs ungehindert breitmachen.